Neue Zölle und Gebühren ab November

EU macht Pakete aus dem Ausland teurer


Aktualisiert am 27.10.2026 – 07:20 UhrLesedauer: 2 Min.

Pakete auf einem Transportband (Symbolbild): Schluss mit der 150‑Euro‑Freigrenze – die EU verabschiedet eine neue Maßnahmen gegen die Paketflut aus dem Ausland. (Quelle: ake1150sb)

Die EU hat eine neue Maßnahme gegen die Paketflut aus dem Ausland verabschiedet. Kleine Päckchen aus China und anderen Nicht-EU-Ländern sollen bald deutlich teurer werden.

Die Europäische Union schafft die Zollfreiheit für Päckchen aus Ländern außerhalb der EU mit einem Gesamtwert bis 150 Euro langfristig ab. Das hat die EU im September beschlossen. Seit Juli wird bereits eine Importabgabe fällig, die sich nach dem Inhalt richtet und mindestens drei Euro beträgt.

Zuvor waren Päckchen mit einem Wert von weniger als 150 Euro von Zöllen ausgenommen gewesen. Auslöser für den Wegfall der Zollfreiheit ist ein starker Anstieg von Päckchen aus Ländern außerhalb der EU in den vergangenen Jahren.

Milliarden Billigpäckchen fluten Europa

Online-Marktplätze wie Temu, Shein oder AliExpress überschwemmen den europäischen Markt mit Milliarden kleiner, extrem günstiger Päckchen. Um den früher geltenden Zoll für Pakete über einem Warenwert von 150 Euro zu umgehen, haben die Plattformen die Bestellungen ihrer Kunden absichtlich in viele winzige Einzelpakete aufgeteilt. So blieb jedes Paket unter der 150-Euro-Grenze und konnte zollfrei in die EU gelangen.

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Im Jahr 2025 kamen allein in der EU rund sechs Milliarden solcher Pakete an, davon 90 Prozent direkt aus China. Die Zollbehörden kamen mit dem Sichten und Kontrollieren, etwa auf gefährliche Inhaltsstoffe oder Produktfälschungen, überhaupt nicht mehr hinterher.

Drei Euro Zollgebühr gilt schon

Bisher galt in der EU folgende Regelung: Für Waren im Wert von unter 150 Euro, die im Ausland bestellt wurden – beispielsweise in China oder den USA – musste keine Zollgebühr entrichtet werden. Es fiel lediglich die reguläre Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an.

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es diese Freigrenze nicht mehr. Seitdem kostet jedes Paket unter 150 Euro pauschal 3 Euro Zollgebühren pro Warengruppe im Paket. Das bedeutet beispielsweise, dass für ein Paar Socken, zwei Handyhüllen und eine Hose, die in einer Sendung enthalten sind, ein Pauschalzoll von insgesamt neun Euro erhoben wird.

Diese Regelung soll voraussichtlich bis zum 30. Juni 2028 gelten. Danach soll die 3-Euro-Pauschale komplett wegfallen und durch feste Zolltarifklassen ersetzt werden. Welcher Prozentsatz fällig wird, richtet sich dann exakt nach der Art des Produkts.

Ab 1. November Gebühr von zwei Euro

Ab dem ersten November soll eine Bearbeitungsgebühr dazukommen, deren Höhe nun auf zwei Euro pro Päckchen festgelegt wurde.

Ein Großteil der Regelungen der nun im Parlament gebilligten Reform tritt im Juli 2028 in Kraft. Dann soll die neue EU-Zolldatenplattform in Betrieb genommen werden. Zudem wird eine neue Zollbehörde eingerichtet, die ihren Sitz in der nordfranzösischen Stadt Lille haben wird. Sie soll die Aktivitäten der nationalen Behörden koordinieren. Zudem sollen die Vorgänge digitalisiert werden, damit Daten schneller überall zur Verfügung stehen.

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