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Finanzen

P-Konto auflösen: So wandeln Sie es wieder in ein Girokonto um

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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P-Konto auflösen: So wandeln Sie es wieder in ein Girokonto um
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Ein Pfändungsschutzkonto bietet einige Vorteile, wenn die Schulden sehr hoch sind. Doch kann man es einfach kündigen, wenn man es nicht mehr braucht?

Das P-Konto schützt einen Teil Ihres Einkommens, sodass Sie trotz Pfändung weiterhin Strom, Miete und Lebensmittel bezahlen können. Wenn Sie diesen Pfändungsschutz nicht mehr benötigen, lohnt es sich, das P-Konto wieder in ein Girokonto umzuwandeln.

Rückumwandlung des P-Kontos

Möchten Sie Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln, ist die Kündigung ebenso einfach wie die Einrichtung:

  1. Teilen Sie Ihrer Bank oder Sparkasse schriftlich mit, dass Sie eine Rückumwandlung wünschen.
  2. Schicken Sie den Brief per Einschreiben an Ihre Bank oder Sparkasse.
  3. Ihr Pfändungsschutzkonto wird in ein normales Girokonto transferiert.
  4. Die Rückumwandlung verlangen Sie jederzeit mit einer Frist von vier Geschäftstagen bis zum Monatsende.

Den Text für das Einschreiben formulieren Sie beispielsweise so:

Betreff: Kündigung der Zusatzvereinbarung über die Führung meines Girokontos als Pfändungsschutzkonto

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die Zusatzvereinbarung über die Führung meines Girokontos mit der Kontonummer/IBAN ___________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Kundenummer lautet wie folgt: _______________. Das Konto soll als herkömmliches Girokonto weitergeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Auflösen des P-Kontos

Ebenso ist es möglich, trotz bestehender Pfändung das gesamte Konto aufzulösen und bei einer anderen Bank ein neues P-Konto einzurichten. Es ist jedoch nicht erlaubt, mehrere P-Konten gleichzeitig zu führen. Deshalb ist es notwendig, zunächst das alte Konto aufzulösen oder in ein normales Girokonto umzuwandeln, bevor Sie ein neues P-Konto bei einer anderen Bank einrichten können. Das Restguthaben lassen Sie sich auszahlen, falls Sie Ihren Freibetrag noch nicht aufgebraucht haben.

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