Anschlag auf Weihnachtsmarkt
Ohne Mitgefühl – Höchststrafe für Magdeburger Todesfahrer
Aktualisiert am 26.06.2026 – 12:47 UhrLesedauer: 3 Min.
Mit einem Mietwagen raste er auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg. Fünf Frauen und ein Kind starben, Hunderte wurden verletzt. Jetzt ist der Todesfahrer verurteilt – viele der Betroffenen waren dabei.
Zur Urteilsverkündung gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt sind so viele Betroffene gekommen wie an keinem anderen der 40 vorherigen Verhandlungstage. Auf den Tischen stehen Fotos der Todesopfer. Ihnen gegenüber sitzt in einer Glaskabine der 51 Jahre Angeklagte. Hunderte Menschen hatte er mit seinem Anschlag kurz vor Weihnachten 2024 aus der Idylle des Magdeburger Weihnachtsmarkts gerissen. Jetzt wurde er zur Höchststrafe verurteilt. Das Landgericht Magdeburg sprach den Mann aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig.
Was passierte auf dem Weihnachtsmarkt?
Der Angeklagte Taleb Al-Abdulmohsen, der als Arzt im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt.
Lange las der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg die Namen der Betroffenen und ihre schweren Verletzungen vor. Für den aufwendigen Prozess war extra eine Halle in Leichtbauweise in Magdeburg errichtet worden.
Der Schuldspruch wird wegen technischer Probleme wiederholt
Der Schuldspruch, der wegen technischer Probleme zweimal verkündet werden musste, ist noch nicht rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter hatte schon den Tenor verkündet und das Publikum sich setzen lassen, als der Verteidiger sagte, in der Glaskabine sei nichts zu hören gewesen. Der Platz des Angeklagten ist hinter Sicherheitsglas. Er wird von maskierten Spezialkräften der Justiz bewacht. Aufmerksam aber regungslos verfolgte der 51-Jährige die Urteilsverkündung.
Er wurde zu lebenslang verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen. Das Gericht behielt sich außerdem vor, zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Sicherungsverwahrung des Mannes anzuordnen. Die Richter bescheinigten ihm eine „große Gefährlichkeit“. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte die unmittelbare Anordnung der Sicherungsverwahrung beantragt, das Gericht sah die Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt an.

Was trieb den Angeklagten zur Tat?
„Als Motivation für diese Tat haben wir ein Motivbündel festgestellt“, sagte der Vorsitzende Richter Sternberg. Dem Angeklagten sei es um Rache am deutschen Volk gegangen, das er mit dem deutschen Staat gleichgesetzt habe. Dazu sei ein verlorener Zivilprozess gegen eine Flüchtlingsorganisation aus Köln und eine damit einhergehende narzisstische Kränkung gegangen. „Er wollte zudem öffentliche Aufmerksamkeit für seine Themen“, sagte Sternberg.
