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Nun droht Bußgeld von bis zu 30.000 Euro

wochentlich.deBy wochentlich.de4 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Nun droht Bußgeld von bis zu 30.000 Euro
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Bußgeld bis 30.000 Euro

Dieser Autofahrer-Trick wird jetzt teuer


Aktualisiert am 04.07.2026 – 14:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Gekaufte Unschuld: Ein Loch im Gesetz erlaubte bisher den Handel mit Strafpunkten. (Quelle: Michael Schick/imago-images-bilder)

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Jahrelang konnten Autofahrer Punkte in Flensburg gegen Geld loswerden. Vermittlungsagenturen organisierten sogenannte Punktesünder auf Bestellung. Seit 1. Juli ist damit Schluss.

Wer Behörden bei Verkehrsverstößen belügt oder solche Dienste gewerblich anbietet, zahlt künftig drakonische Strafen. Damit schließt der Gesetzgeber eine Lücke, die Agenturen jahrelang gewerbsmäßig ausnutzten.

Das lukrative Geschäft mit den Punkten

Bisher lief das Geschäft simpel: Autofahrer mit einem vollen Punktekonto beauftragten über eine Agentur einen Strohmann. Er übernahm die Schuld an einer Verkehrssünde des Auftraggebers und gab an, selbst gefahren zu sein. Die Behörden gaben sich meist mit dem Namen zufrieden. Der wahre Täter zahlte die Strafe sowie eine Gebühr an den Vermittler und vermied so weitere Einträge in Flensburg.

Blick auf den Eingang zum Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg: Das Amt hat die Zahlen der aktuellen Neuzulassungen veröffentlicht.Vergrößern des Bildes
KBA in Flensburg: Hier hält man den Punktehandel schon lange für illegal. (Quelle: Carsten Rehder/Archiv/dpa)

Das Strafgesetzbuch erfasste diesen Trick bisher nicht. Da zu schnelles Fahren als Ordnungswidrigkeit und nicht als Straftat gilt, blieben Vorwürfe wie Strafvereitelung oder Urkundenfälschung wirkungslos. Wer sich als Fahrer ausgab, obwohl er nicht gefahren war, bewegte sich juristisch in einer Grauzone.

Der Staat schließt die Lücke

Diese Lücke schloss eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nun endgültig. Sie verbietet falsche Angaben gegenüber den Behörden ebenso wie die gewerblichen Vermittlungsdienste.

Punktekonto in Flensburg: Ab wann es kritisch wird

Wer seinen Punktestand kennt, kann rechtzeitig reagieren. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unterscheidet drei Stufen:

Punkte Status Maßnahme der Behörde
1 bis 3 Vormerkung Das KBA speichert den Verstoß. Keine weiteren Folgen.
4 bis 5 Ermahnung Kostenpflichtige Post. Hinweis auf freiwilliges Seminar.
6 bis 7 Verwarnung Letzte Mahnung. Punkteabbau per Seminar nicht mehr möglich.
8 Entzug Der Führerschein ist weg. Sperre für mindestens 6 Monate.

Längere Verjährung, digitale Kontrollen

Eine weitere Änderung betrifft die Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten: Sie verdoppelt sich von drei auf sechs Monate. Wer zu schnell fährt oder falsch parkt, muss künftig doppelt so lange wie bisher mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Zudem schafft die Reform eine bundesgesetzliche Grundlage für sogenannte Scancars. Diese Spezialfahrzeuge erfassen Kennzeichen im Vorbeifahren vollautomatisch, um Schwarz- und Falschparker aufzuspüren. Kommunen erhalten damit mehr Spielraum, um den ruhenden Verkehr digital zu überwachen.

Das System bleibt jedoch umstritten. Datenschützer kritisieren die automatisierte Erfassung und fordern kurze Speicherfristen sowie Datensparsamkeit. Auch der ADAC dämpft überzogene Erwartungen: Scancars entlasten zwar die Behörden, lösen aber kein Parkplatzproblem.

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