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You are at:Home»Auto»Neuwagen hat Mängel? Diese Rechte haben Käufer bei Problemen
Auto

Neuwagen hat Mängel? Diese Rechte haben Käufer bei Problemen

wochentlich.deBy wochentlich.de18 August 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Traumwagen

Mängel am Neuwagen: So können Sie sich als Käufer zur Wehr setzen


Aktualisiert am 18.08.2026 – 06:56 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

In der Werkstatt: Wenn sich Ihr Neuwagen zum Problemfall entwickelt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. (Quelle: Westend61/imago-images-bilder)

Wenn der Traumwagen zum Problemfall wird: Diese Rechte haben Käufer, wenn ihr Neuwagen Mängel hat.

Sie haben sich wochenlang informiert, Angebote verglichen, Beratungsgespräche geführt und schließlich eine Entscheidung getroffen. Vielleicht mussten Sie sogar einige Wochen auf die Lieferung warten. Dann endlich ist der große Tag gekommen: Ihr Neuwagen steht in Ihrer Einfahrt oder Garage. Doch die Freude währt nicht lange – erste Mängel werden sichtbar. Was tun?

Sachmängelhaftung – was bedeutet das?

Wer einen Neuwagen kauft, hat das Recht auf ein einwandfreies Fahrzeug. Stellt sich nach der Übergabe heraus, dass das Auto Mängel aufweist, greift die sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese gibt dem Käufer innerhalb von zwei Jahren das Recht auf eine kostenlose Nachbesserung durch den Verkäufer. Wichtig: Die Ansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller. In einigen Ausnahmen, zum Beispiel bei Tesla, kann auch der Hersteller selbst der Verkäufer sein.

Welche Mängel gelten als Sachmangel?

Nicht jeder Defekt ist automatisch ein Sachmangel, heißt es vom ADAC. Ein solcher liegt vor, wenn das Fahrzeug nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit aufweist. Das kann beispielsweise sein:

  • Ein Motorproblem, das nicht durch normale Abnutzung entstanden ist
  • Eine fehlerhafte Lackierung oder Karosserieschäden
  • Ein nicht funktionierendes Navigationssystem
  • Eine deutlich abweichende Reichweite oder Batteriekapazität bei E-Autos

Normale Abnutzung oder Verschleiß sind hingegen kein Sachmangel und fallen nicht unter die Sachmängelhaftung. Ein einzelner kleiner Mangel – etwa ein defektes Autoradio – reicht nicht aus, um vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Was ist ein erheblicher Mangel?

Dazu muss ein erheblicher Mangel vorliegen: Gerichte sehen einen erheblichen Mangel als solchen an, wenn die Beseitigungskosten mindestens fünf Prozent des Kaufpreises betragen oder falsche Angaben zu Baujahr oder Kilometerstand gemacht wurden. Treten viele kleine Mängel zusammen auf, kann dies jedoch auch einen erheblichen Mangel darstellen, der einen Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigt.

Das müssen Sie als Käufer tun

Hat Ihr Neuwagen einen Mangel, müssen Sie zunächst den Verkäufer informieren. Sie haben Anspruch auf:

  • Nachbesserung: Der Händler kann den Mangel durch Reparatur beseitigen.
  • Ersatzlieferung: Alternativ kann der Käufer ein neues, mangelfreies Fahrzeug verlangen.

Wichtig: Käufer müssen dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese erfolglos verstreicht oder der Händler die Nachbesserung verweigert, haben Käufer weitere Rechte.

Rücktritt oder Minderung – was ist was möglich?

Falls die Reparatur fehlschlägt oder der Verkäufer die Nachbesserung verweigert (zum Beispiel aufgrund von unverhältnismäßig hohen Kosten), können Sie als Käufer:

  • Vom Kaufvertrag zurücktreten: Das Auto wird zurückgegeben, der Kaufpreis erstattet – abzüglich des sogenannten Gebrauchsvorteils, den Sie durch die Nutzung hatten.
  • Den Kaufpreis mindern: Der Käufer behält das Auto, bekommt aber eine finanzielle Entschädigung. Im Zweifelsfall ermittelt ein Gutachter diesen Betrag.

Ein Rücktritt ist nur bei erheblichen Mängeln möglich.

Wer muss den Mangel beweisen?

Innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe des Fahrzeugs muss der Verkäufer nachweisen, dass das Auto mangelfrei war. Danach kehrt sich die Beweislast um: Der Käufer muss belegen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.

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