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Finanzen

Neues Krypto-Gesetz: Finanzämter erfassen Bitcoin-Gewinne automatisch

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Neues Krypto-Gesetz: Finanzämter erfassen Bitcoin-Gewinne automatisch
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Neues Transparenzgesetz

Krypto-Gewinne werden künftig automatisch erfasst


22.12.2025 – 15:30 UhrLesedauer: 2 Min.

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Bitcoin und Kursverläufe: Ein neues Gesetz soll die bessere Kontrolle über Krypto-Transaktionen von Anlegern gewährleisten. (Quelle: Vertigo3d)

Krypto-Anleger geraten stärker in den Fokus der Finanzämter. Ein neues Gesetz sorgt dafür, dass Bitcoin und Co. künftig nicht mehr unter dem Radar bleiben.

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem sogenannten Kryptotransparenzgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz setzt Deutschland die EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8) in deutsches Recht um. Ziel ist es, den Handel mit Kryptowerten steuerlich besser erfassbar zu machen. Künftig müssen Anbieter von Kryptodienstleistungen deutlich mehr Daten an die Finanzbehörden melden.

Hintergrund ist, dass Gewinne aus Bitcoin, Ethereum und anderen Kryptowerten bislang oft nur dann bekannt werden, wenn Anleger sie selbst in der Steuererklärung angeben. Das soll sich nun ändern: Die Finanzämter sollen systematisch Informationen über Krypto-Nutzer und deren Transaktionen erhalten.

Der Beschluss fiel in der 1060. Sitzung des Bundesrats. Mit der Zustimmung ist der Weg für das „Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz“ (KStTG) frei. Kern der neuen Regelung ist ein automatischer Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten. Anbieter von Kryptodienstleistungen müssen Daten zu Einkünften und Transaktionen melden. Diese Informationen leiten die nationalen Finanzbehörden anschließend an andere EU-Länder weiter, wenn Nutzer dort steuerlich ansässig sind. So will die EU Steuerhinterziehung erschweren und gleiche Regeln für alle schaffen.

Für Anbieter von Kryptodienstleistungen bringt das Gesetz spürbare Änderungen. Sie müssen künftig die Identität ihrer Nutzer sorgfältig prüfen – ähnlich wie Banken es bereits tun. Dazu gehört etwa die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit.

Zudem müssen die Unternehmen einmal im Jahr elektronisch umfangreiche Daten an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dazu zählen die Identität der Nutzer, Art und Umfang der Krypto-Transaktionen – etwa Kauf, Verkauf, Tausch, Staking oder Lending – sowie Bestände und Wertentwicklungen. Die Meldepflicht gilt nicht nur für den Handel, sondern auch für Verwahrung, Beratung und vergleichbare Dienstleistungen.

Für private Krypto-Anleger steigt vor allem die Transparenz gegenüber dem Fiskus. Finanzbehörden erhalten künftig automatisch Informationen über Krypto-Bestände und Transaktionen. Das erleichtert es ihnen, zu prüfen, ob Gewinne korrekt versteuert wurden.

Anbieter müssen ihre Nutzer außerdem darüber informieren, dass Daten gemeldet werden. In einigen Fällen können sie eine Selbstauskunft verlangen und diese auf Plausibilität prüfen. Wer gegen die neuen Pflichten verstößt, riskiert ein Bußgeld. Steuerexperten warnen, dass Ordnungswidrigkeiten mit Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

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