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Finanzen

Neues Heizungsgesetz vor Verfassungsklage: Muss Reiche umsteuern?

wochentlich.deBy wochentlich.de25 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Neues Heizungsgesetz vor Verfassungsklage: Muss Reiche umsteuern?
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Verfassungskonform?

Gutachten-Schlacht um das Heizungsgesetz


25.06.2026 – 16:06 UhrLesedauer: 4 Min.

imago images 0859929045Vergrößern des Bildes

Katherina Reiche, Bundesministerin fuer Wirtschaft und Energie (CDU): Das Gebäudemodernisierungsgesetz führt nach wie vor zu Debatten. (Quelle: IMAGO/Andreas Gora/imago)

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Mehrere Rechtsanwälte sind der Meinung, dass das neue Heizungsgesetz in Karlsruhe kassiert werden könnte. Die Union bleibt standhaft.

Es baut sich mittlerweile eine richtige Gutachten-Schlacht auf: Vor der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Deutschen Bundestag sind mindestens drei weitere Rechtsgutachten vorgelegt worden, in denen die Verfassungskonformität des Gesetzes untersucht wird. Zwei davon kommen zu dem Ergebnis, dass das neue Heizungsgesetz aus dem Haus von Katherina Reiche (CDU) in Karlsruhe scheitern könnte. Eines sieht keine Gefahr durch eine Verfassungsklage.

Das neueste Gutachten, das t-online exklusiv vorab vorliegt, wurde vom Energieunternehmen Enpal, bekannt vor allem als Solar- und Wärmepumpeninstallateur, in Auftrag gegeben. Darin kommen die Rechtsanwälte der Kanzlei Freshfields zu dem Schluss, dass das neue Gesetz „gegen das Grundrecht auf intertemporale Freiheitssicherung“ und gegen das Umweltschutzziel aus Artikel 20a im Grundgesetz verstoße.

Staat muss Klimaschutz vorantreiben

Hintergrund ist der Klimabeschluss von 2021, als das Bundesverfassungsgericht urteilte, die Bundesregierung müsse so handeln, dass die Grundrechte zukünftiger Generationen ebenso geschützt sind wie die heutigen. Das ist unter „intemporaler Freiheitssicherung“ zu verstehen: Der Staat muss möglichst viel dafür tun, dass auch Zukunfts-Bürger in Deutschland ein würdiges Leben führen können. Dass der Kampf gegen den Klimawandel zu den Dingen gehört, für die der Staat verantwortlich ist, leitet das Gericht aus Artikel 20a ab:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Aus Sicht der Freshfields-Anwälte werden durch das GModG nicht genügend Weichen gestellt, um die Erreichung der Klimaneutralität sicherzustellen. Das Gericht lege zwar für einzelne Gesetze hohe Maßstäbe an und habe in der Vergangenheit Klagen gegen einzelne Vorhaben (oder deren Unterlassen) abgelehnt, da nicht ausreichend begründet wurde, weshalb gerade diese Maßnahme erforderlich ist, um klimaneutral zu werden. Doch in diesem Fall sehen die Gutachter diese Maßstäbe als erfüllbar an.

Tempolimit-Urteil als Gegenbeispiel

So hatte das Gericht gegen eine Klage geurteilt, die ein generelles Tempolimit in Deutschland gefordert hatte. Die Beschwerdeführer hätten nicht ausreichend begründet, warum gerade im Verkehrssektor besonders viel CO2 eingespart werden müsse und dafür vor allem ein allgemeines Tempolimit nötig sei, hieß es damals. In diesem Fall wurde die Klage für ein generelles Tempolimit aus Klimaschutzgründen abgelehnt.

Die Anwälte glauben, dass das Heizungsgesetz hier mehr Aussicht auf Erfolg haben würde. Denn der Gebäudesektor hinkt hinter den Klimaschutzzielen hinterher; es braucht also in diesem Sektor besondere Anstrengungen, die nicht durch andere Sektoren kompensiert werden können. Der Gebäudebereich ist schließlich für mehr als 30 Prozent aller deutschen Emissionen verantwortlich, das meiste davon (75 Prozent) geht auf Heizen und Warmwasser zurück. Es braucht also Maßnahmen, die das Verhalten der Bürger in Bezug auf das Heizen lenken, um die Emissionen in diesem Feld spürbar zu senken.

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