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Finanzen

Neues Heizungsgesetz macht Gasheizung für Vermieter unkalkulierbar teuer

wochentlich.deBy wochentlich.de30 April 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Neues Heizungsgesetz macht Gasheizung für Vermieter unkalkulierbar teuer
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Das Geldratgeberportal „Finanztip“ hat berechnet, dass ein CO2-Preis von 120 Euro pro Tonne in etwa 2,59 Cent/kWh für eine Gasheizung entspräche. Für eine Gasheizung mit einem Jahresverbrauch von 10.000 kWh wären das 259 Euro im Jahr, also 129,50 Euro jeweils für Vermieter und Mieter. Im Laufe der 2030er-Jahre soll dieser Preis aber steil ansteigen und könnte nach 2035 auf über 300 Eur pro Tonne klettern. Das müssten Eigentümer in Zukunft berücksichtigen.

Alles zusammengerechnet könnte eine neue Gasheizung im Jahr 2030 im Beispielfall (10.000 kWh/Jahr an Verbrauch) dem Vermieter mindestens 467 Euro im Jahr kosten. Der Mieter muss diese Kosten plus die regulären Gaskosten für den Verbrauch zahlen.

Wichtig zu verstehen ist: Diese Kosten sind sehr dynamisch, es gibt keine Garantien über ihre Höhe und Entwicklung. Eigentümer müssen sich also darauf einstellen, dass sich die Kosten schnell ändern können. Zudem hängen sie vom Erfolg und Misserfolg der Wärmewende ab: Wenn bis 2030 sehr viele Menschen eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung kaufen, dann ist die Konkurrenz um das knappe Biomethan nicht so groß – dadurch kann er auch günstiger werden. In dem Fall würden die Gasnetzentgelte allerdings höher ausfallen, da es weniger Kunden gibt, die diesen Betrag gemeinsam bezahlen müssen.

Der Eigentümerverband Haus und Grund reagiert mit Kritik auf den neuen Plan der Regierung: „Mieter sollen vor Kosten geschützt werden, die allein der Staat zu verantworten hat: CO2-Preis, explodierende Netzentgelte und alternative Brennstoffe“, sagte Haus-und-Grund-Präsident Kai Warnecke zu Reuters. Dies sei ein politischer Offenbarungseid.

Er verwies darauf, dass viele Vermieter zur privaten Altersvorsorge eine Wohnung erworben haben. Die Bundesregierung lege hier die Axt an. Die Pläne würden auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt haben, wo ohnehin besonders in Metropolen Wohnungen fehlen. Neuer und bezahlbarer Wohnraum werde dadurch nicht geschaffen und der Immobilienbestand werde sich wegen der Zusatzkosten verschlechtern.

Mieterbund-Präsidentin Melanie Weber-Moritz sprach dagegen von einem wichtigen Schritt hin zu mehr Fairness. Noch besser wäre ein Heizkostendeckel gewesen. Dies habe die Union jedoch nicht gewollt. Der gefundene Kompromiss dürfte Anreize für klimafreundliche und wirtschaftliche Heizlösungen setzen. „Entscheidend ist nun, dass der Mieterschutz im Gesetz verankert wird“, so Weber-Moritz.

Die Verbraucherschutzentrale lobt den Plan ebenfalls. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands sagt zu t-online, dass es richtg sei, die Vermieter an den Kosten zu beteiligen. „Es reicht aber nicht, die Vermieterinnen und Vermieter nur bei CO2‑Preis, Netzentgelten und Biogas zu beteiligen. Mit Blick auf die geopolitische Lage ist es notwendig, auch die davon unabhängigen Preisrisiken von Öl und Gas in die Aufteilung der Heizkostenrisiken einzubeziehen“, findet Pop.

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