Ein weiteres Ziel des Masterplans ist es, den Ausbau rechtlich und organisatorisch zu vereinfachen. Ladehubs im Außenbereich, etwa entlang von Autobahnen, sollen künftig als privilegierte Bauvorhaben gelten. Außerdem werden Ladepunkte nicht länger als Tankstellen im Sinne der Bauvorschriften eingestuft – sie können damit in nahezu allen Baugebieten errichtet werden. Kommunen sollen zudem dazu verpflichtet werden, Ladeflächen diskriminierungsfrei auszuschreiben, um Monopolbildungen vorzubeugen.

Technologische Neuerungen wie das bidirektionale Laden – bei dem Strom vom Auto zurück ins Netz fließt – sollen künftig gefördert werden. Steuerliche Änderungen sollen sicherstellen, dass E-Auto-Nutzer dann rechtlich nicht wie Energieversorger behandelt werden. Auch Anforderungen an Cybersicherheit und andere Themen will der Bund künftig einheitlich festlegen.

Zudem plant das Ministerium ein Gesamtkonzept zum Laden an Autobahnen (inklusive des Megawatt-Ladens von Lkw und Reisebussen), die stärkere Nutzung bundeseigener Flächen für Ladezwecke und die bessere Ausschöpfung von EU-Mitteln durch neue Partnerschaften mit der KfW.

Konkrete Zahlen zum Fördervolumen enthält der Entwurf bislang nicht. Die Umsetzung vieler Maßnahmen steht unter Haushaltsvorbehalt. „Wer elektrisch fährt, soll jederzeit technisch verlässliche Ladeangebote zu nachvollziehbaren Preisen vorfinden“, heißt es im Papier. Ob das gelingt, hängt nicht zuletzt vom politischen Willen und den kommenden Haushaltsverhandlungen ab.

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