EU-Regelung

Wer schon bald schwerere Wohnmobile fahren darf


22.10.2025 – 11:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Bürstner Lineo electric 590C auf Ford-Transit-Basis: Wohnmobile auf Basis eines elektrischen Fahrzeugs sind noch sehr selten. (Quelle: Bürstner)

Neue Gewichtsgrenzen – unter bestimmten Bedingungen: Das EU-Führerscheinrecht wird reformiert. Was das für Besitzer von Führerscheinen der Klasse B bedeutet.

Die Europäische Union hat eine umfassende Reform des Führerscheinrechts beschlossen. Künftig soll es möglich sein, den Führerschein digital auf dem Smartphone mitzuführen. Fahrverbote wegen schwerer Verkehrsverstöße sollen nicht mehr nur im Heimatland gelten, sondern EU-weit durchgesetzt werden. Auch das begleitete Fahren wird vereinheitlicht, ebenso wie die Altersgrenzen für Berufskraftfahrer. Und: In den Fahrschulen sollen künftig neue Schwerpunkte gesetzt werden, etwa beim Umgang mit Ablenkung am Steuer oder beim Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern.

Eine Änderung betrifft besonders Fahrerinnen und Fahrer größerer Fahrzeuge: Die zulässige Gesamtmasse für Pkw mit Führerscheinklasse B wird unter bestimmten Bedingungen angehoben – eine Reaktion auf die technische Entwicklung moderner Fahrzeuge.

Bislang dürfen Fahrzeuge mit Führerscheinklasse B (ab 1999) ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm haben. Diese Grenze stammt aus einer Zeit, in der Pkw und Transporter deutlich leichter waren. Inzwischen führt sie jedoch immer häufiger zu praktischen Problemen, vor allem bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen, Wohnmobilen oder Transportern mit Spezialaufbauten. Denn Batterieeinheiten, zusätzliche Ausrüstung oder sicherheitsrelevante Technik machen viele dieser Fahrzeuge schwerer, ohne dass sie damit automatisch als Lkw gelten sollten.

Mit der neuen EU-Richtlinie wird die Grenze deshalb erstmals angepasst, allerdings nicht pauschal, sondern unter bestimmten Voraussetzungen.

Zukünftig können Inhaber eines Pkw-Führerscheins der Klasse B unter bestimmten Bedingungen Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4.250 Kilogramm führen. Voraussetzung ist eine mindestens zweijährige Fahrpraxis sowie eine zusätzliche Schulung oder Prüfung. Die genauen Anforderungen dafür legt jeder EU-Mitgliedstaat selbst fest.

Die neue Gewichtsklasse gilt allerdings nur für Fahrzeuge, deren Mehrgewicht technisch bedingt ist, etwa durch einen alternativen Antrieb, spezielle Aufbauten oder zusätzliche Ausrüstung. Dazu zählen insbesondere Elektrotransporter, große Wohnmobile oder Einsatzfahrzeuge von Hilfsorganisationen. Nach erfolgreicher Schulung wird im Führerschein eine Schlüsselzahl eingetragen. Ohne diesen Eintrag bleibt es bei der bisherigen Grenze von 3.500 Kilogramm.

Auch bei Fahrzeugen mit Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns 4.250 Kilogramm nicht überschreiten.

Neben der allgemeinen Erweiterung auf 4.250 Kilogramm sieht die EU auch eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb vor. In diesen Fällen kann das zulässige Gesamtgewicht auf bis zu 5.000 Kilogramm erhöht werden, sofern das Mehrgewicht eindeutig auf die Antriebstechnik zurückzuführen ist, etwa auf große Batteriesysteme oder Gastanks.

Auch hier ist eine spezielle Schulung Pflicht, die sich auf die Besonderheiten schwerer Elektrofahrzeuge konzentriert. Die Regelung ist als Übergangslösung gedacht und soll den technischen Fortschritt berücksichtigen, bis leichtere Antriebe verfügbar sind. Die Fahrzeuge müssen weiterhin der Pkw-Kategorie angehören und dürfen nicht gewerblich für den Gütertransport genutzt werden.

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