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Auto

Neue Kamera-Überwachung im Auto ist Pflicht: Was Kritiker daran stört

wochentlich.deBy wochentlich.de20 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Neue Kamera-Überwachung im Auto ist Pflicht: Was Kritiker daran stört
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Digitaler Aufpasser

Was die neue Kamera-Pflicht im Auto für uns bedeutet

Aktualisiert am 20.07.2026 – 08:18 UhrLesedauer: 3 Min.

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In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild) (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)

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Ein neues System namens ADDW im Auto soll Leben retten. Doch die Technik wirft im Alltag Fragen auf.

„Vision Zero“ – Die Europäische Union hat sich fest vorgenommen, bis zum Jahr 2038 die Zahl der Verkehrstoten drastisch zu senken. Um der Vision von null Verkehrsopfern möglichst nahezukommen, wurden vor Jahren bereits Geschwindigkeitsassistenten in modernen Autos Pflicht, die Alarm geben, wenn eine Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.

Zuletzt wurde das Innenraum-Überwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning bzw. Erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) eingeführt, das die Verkehrssicherheit spürbar erhöhen soll. Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien – allen voran die illegale Smartphone-Nutzung am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraum-Überwachung ADDW?

Es handelt sich um ein kamerabasiertes System, das mithilfe von Infrarotsensoren das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers scannt. Weicht der Blick zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarot-Technik funktioniert zumindest in der Theorie auch im Dunkeln oder durch Sonnenbrillen hindurch.

Manche Automobilhersteller setzen auch die aufwendigere Radartechnik ein, um etwa zurückgelassene Kleinkinder im Auto zu entdecken. Allerdings ist die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Werden die Fahrerinnen und Fahrer jetzt permanent überwacht?

Ja, aber die technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der EU sind eng definiert. Das ADDW ist als geschlossenes System (Closed-Loop) definiert. Das bedeutet:

  • Die Bilddaten werden in Echtzeit rein lokal im Fahrzeug verarbeitet.
    Sobald das System eine Warnung ausgegeben (oder verworfen) hat, müssen die Rohdaten sofort und unwiderruflich gelöscht werden.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind illegal.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung wurde ausdrücklich verboten. Das ADDW-System erkennt nicht, wer hinter dem Steuer sitzt.

Kann die Innenraum-Überwachung die Unfallzahlen tatsächlich absenken?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik (AZT) halten automatische Aufmerksamkeitsdetektoren prinzipiell für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme. „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung.

Was sagen Datenschützer zur Innenraum-Überwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Regeln durch Datenschutzbeauftragte der Bundesländer überprüft werden können.

Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Zwangsmaßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Außerdem habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das KBA bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Ja. Der Gesetzgeber erlaubt es, die Innenraum-Überwachung über die Fahrzeugeinstellungen zu deaktivieren. Doch wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistent (ISA), der bei Tempoverstößen nervtötend warnt, muss sich das ADDW-System bei jedem Motorstart automatisch wieder aktivieren. Ein dauerhaftes Abschalten ist legal nicht möglich.

Warum gibt es trotz des Sicherheitsgewinns so viel Kritik?

Die Frustration mit der Innenraum-Überwachung hat auch damit zu tun, dass bei etlichen Fahrzeugen die Systeme extrem sensibel kalibriert sind. Ein kurzer Blick zur Seite in die Landschaft, das Suchen des Lieblingssongs auf dem Touchscreen oder der Blick nach hinten zu den Kindern führt schnell zu ununterbrochenem Piepen. Tester beschreiben das System teils als extrem ermüdend und frustrierend, weil es normales menschliches Verhalten bestrafe.

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