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Finanzen

Neue Förderung ab 27. Februar – so gelingt der Antrag

wochentlich.deBy wochentlich.de25 Februar 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Neue Förderung ab 27. Februar – so gelingt der Antrag
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Ab kommender Woche können Eigentümer staatliche Zuschüsse für den Heizungstausch beantragen. Wie das geht und wofür es wie viel Geld gibt.

Kaum ein Vorhaben der Ampelkoalition hat die Bürger im vergangenen Jahr so stark verunsichert wie das Gebäudeenergiegesetz. Von „Habecks Heiz-Hammer“ war die Rede, viele fürchteten, die Vorgaben zum Klimaschutz nicht bezahlen zu können. Dabei müssen die allermeisten Hauseigentümer erst einmal gar nichts tun. Ab dem 27. Februar startet nun zudem die staatliche Förderung. Doch was gilt jetzt eigentlich genau?

Darüber hat t-online mit Wilhelm Wall und Daniel Schwehn gesprochen. Beide sind Experten für das Heizungsgesetz und die neue Bundesförderung beim Traditionsunternehmen Vaillant. Sie erklären, wie Eigentümer die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllen können, wer auch heute noch neue Gasheizungen einbauen darf, warum es trotzdem schlauer wäre, auf andere Lösungen zu setzen und wer an wie viel Geld vom Staat kommt.

t-online: Herr Wall, Herr Schwehn, angenommen, meine Gasheizung geht morgen kaputt. Was muss ich tun, um nicht gegen das Heizungsgesetz zu verstoßen?

Wilhelm Wall: Das kommt darauf an, wo Sie wohnen. Das Gebäudeenergiegesetz gilt in vollem Umfang erst einmal nur in ausgewiesenen Neubaugebieten. In Bestandsgebäuden darf ich auch eine Heizung einbauen, die noch nicht zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben wird – sofern dort noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Ich könnte also eine Gasheizung gegen eine Gasheizung austauschen?

Wall: Genau. Allerdings gibt es dafür Auflagen. Wer sich weiterhin für fossile Brennstoffe entscheidet, muss ab 2029 über den Liefervertrag nachweisen, dass diese Heizung zu 15 Prozent mit klimaneutralem Gas betrieben wird – etwa aus Biomasse oder Wasserstoff. Dieser Anteil steigt 2035 auf 30 Prozent und 2040 auf 60 Prozent. Zudem ist eine Beratung durch einen Fachhandwerker oder Energieexperten in einem solchen Fall verpflichtend.

Und wann gelten auch für Bestandsbauten dieselben Regeln wie für Neubauten?

Wall: Erst wenn Ihre Kommune einen Wärmeplan erstellt hat. In Großstädten soll der bis Mitte 2026 vorliegen, in den restlichen Kommunen erst bis Mitte 2028. Eigentümer sollten sich aber über eines klar sein: Wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, für den könnte es zukünftig teurer werden. Allein schon wegen des steigenden CO₂-Preises. Wer heute auf Heiztechnologien setzt, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen, erfüllt bereits jetzt die im Gebäudeenergiegesetz festgelegten Anforderungen.

Wall: Wärmepumpen sind für die meisten Immobilieneigentümer eine sinnvolle und zukunftssichere Möglichkeit. Aber auch Fernwärme, solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und Elektrodirektheizungen. Außerdem können Sie auf eine Hybridheizung setzen. Das ist eine Kombination aus einer Wärmepumpe oder Solarthermieanlage und einem Gas- oder Ölbrennwertgerät oder einem Holzkessel.

Bisher sprachen wir nur davon, was zu tun ist, wenn eine Heizung komplett den Geist aufgibt. Was gilt denn, wenn sie sich noch reparieren lässt?

Wall: Dann dürfen Sie genau das tun und die Heizung sogar noch bis Ende 2044 wie gehabt weiterbetreiben – vorausgesetzt, sie hält so lange. Häufen sich die Reparaturen bereits, dürfte ein Kompletttausch aber die langfristig günstigere Variante sein. Wer sich nicht sicher ist, spricht am besten mal mit einem unabhängigen Fachhandwerker oder Energieberater, ob der Einbau einer Wärmepumpe Sinn ergibt.

Kann ich denn überhaupt in jedem Gebäude eine Wärmepumpe einbauen?

Wall: In jedem Gebäude sicher nicht, aber doch in weit mehr Häusern, als viele denken. Wärmepumpen sind für rund 70 Prozent der Gebäude geeignet – auch ohne umfangreiche Umbaumaßnahmen. Und selbst dort, wo die Wärmepumpe allein nicht ausreicht, um die Heizlast zu stemmen, kann sie Teil der Lösung sein – als Hybridheizung in Kombination mit einem Brennwertgerät, das an besonders kalten Tagen einspringt oder wenn der Warmwasserbedarf hoch ist.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Bei dieser Technik wird Wärme aus der Umwelt gewonnen und mithilfe von Strom auf eine höhere Temperatur gebracht – meist zwischen 35 und 55 Grad Celsius. Mit dieser sogenannten Vorlauftemperatur fließt das Heizungswasser durch das System zu den Heizkörpern. Hochtemperatur-Wärmepumpen mit bis zu 75 Grad Vorlauf sind wegen ihres höheren Stromverbrauchs weniger effizient und teurer.

Sie sagen, es braucht oft gar keine großen Umbauten. Dass eine Wärmepumpe nur mit Fußbodenheizung funktioniere, ist also Quatsch?

Wall: Ja. Das ist ein Mythos. Genau wie die Aussage, dass Wärmepumpen nur in Neubauten laufen würden. Trotzdem sollten Sie den Einbau fachkundig planen lassen, um möglichst viel Energie zu sparen.

Eine Wärmepumpe muss ich mir allerdings erst mal leisten können. Der Bund unterstützt das nun mit verschiedenen Förderungen. Was ist für wen möglich?

Daniel Schwehn: Es gibt eine Grundförderung und drei verschiedene zusätzliche Boni. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, wobei maximal 30.000 Euro förderfähig sind. Zusätzlich kann ich einen Einkommensbonus bekommen, der ebenfalls 30 Prozent beträgt. Den gibt es aber nur, wenn mein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen nicht über 40.000 Euro liegt (was das zu versteuernde Einkommen genau ist, lesen Sie hier).

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