Zu wenige Feuerwehrleute

Brandenburg plant Reform des Katastrophenschutzes

13.05.2026 – 02:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Auf einem Gebäude steht der Schriftzug „Betriebsfeuerwehr“ (Symbolbild): Geht es nach der brandenburgischen Regierung, sollen Betriebsfeuerwehren demnächst auch außerhalb des Betriebs örtliche Rettungskräfte unterstützen dürfen. (Quelle: imago stock&people/imago)

Brandenburgs Feuerwehrrecht hat eine Lücke: Betriebsfeuerwehren dürfen nicht im örtlichen Brandschutz helfen. Ein neuer Gesetzentwurf soll das ändern.

Brandenburgs Kabinett hat einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes gebilligt. Eine der zentralen geplanten Neuerungen: Betriebsfeuerwehren sollen künftig rechtssicher die Freiwilligen Feuerwehren im örtlichen Brandschutz unterstützen dürfen. Bislang fehlt dafür die gesetzliche Grundlage.

Innenminister Jan Redmann (CDU) erklärte nach der Kabinettssitzung: „Mit dem Gesetzentwurf wird der Brand- und Katastrophenschutz in Brandenburg noch sicherer und unkomplizierter. Wir reagieren damit auch auf neue technische Entwicklungen wie den Einsatz von Drohnen. Außerdem bauen wir bürokratische Hürden ab und stärken den Kinder- und Jugendschutz.“

Entwurf geht nun in den Landtag

Wie der RBB berichtet, steckt hinter der geplanten Neuregelung auch ein strukturelles Problem: Viele ehrenamtliche Feuerwehrleute stehen tagsüber in ihren Heimatgemeinden nicht zur Verfügung, weil sie zu weit entfernten Arbeitsplätzen pendeln. Der Entwurf sieht vor, dass sie künftig in Betriebsfeuerwehren ihres Arbeitgebers eingesetzt werden könnten, was die Tagesbereitschaft verbessern soll. Zudem sollen Betriebe in Industrieparks gemeinsame Werkfeuerwehren bilden können.

Der Entwurf sieht außerdem vor, das Rangverhältnis zwischen Haupt- und Ehrenamt zu regeln: Wer hauptberuflich im Polizei-, Rettungs- oder Justizdienst tätig ist, soll im Zweifel den Beruf dem Ehrenamt vorziehen müssen. Neue Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz sollen Aufgabenträger verpflichten, die Polizei zu informieren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Angehörigen der Kinder- oder Jugendfeuerwehr vorliegen. Außerdem sollen Datenschutzgrundlagen für den Drohneneinsatz neu gefasst werden. Der Entwurf geht nun an den Landtag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung.

Dass die geplante Neuregelung zu Betriebsfeuerwehren auch außerhalb von Fachkreisen auf Interesse stoßen dürfte, zeigt ein Fall vom Dezember 2024: Auf der A10 in Grünheide bei Berlin starb ein 36-jähriger Mann in seinem brennenden Auto. Die Werkfeuerwehr des nahegelegenen Tesla-Werks war einsatzbereit, rund 200 Meter Luftlinie entfernt, rückte aber zunächst nicht aus. Die Feuerwehr-Leitstelle Oderland hatte damals entschieden, zunächst örtliche Freiwillige Feuerwehren zur Lageeinschätzung zu schicken. Ein anonym gebliebener Mitarbeiter äußerte damals sein Unverständnis darüber, dass die Einheit warten musste.

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