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Neue Erkenntnisse zu den Ermittlungen

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Neue Erkenntnisse zu den Ermittlungen
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Gewalttat in Stade

Staatsanwaltschaft nennt neue Details zu den Ermittlungen

01.07.2026 – 07:15 UhrLesedauer: 2 Min.

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Einsatzkräfte in Stade: Bei Schüssen sind mehrere Menschen getötet worden. (Quelle: Ulrich Perrey/dpa/dpa-bilder)

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Nach der tödlichen Gewalttat in Stade haben Staatsanwaltschaft und Polizei weitere Details veröffentlicht. Der 45 Jahre alte Tatverdächtige sitzt in Untersuchungshaft.

Zwei Tage nach den schrecklichen Ereignissen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade haben Staatsanwaltschaft und Polizei weitere Erkenntnisse zum Fall geteilt. Gegen den 45 Jahre alten Tatverdächtigen wurde Untersuchungshaft angeordnet. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm sechsfachen Mord vor.

„Während eines Hilfeplangesprächs unter Beteiligung mehrerer Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamtes der Region Hannover soll er plötzlich mit der mitgebrachten Schusswaffe auf die Mitarbeiter geschossen haben, um sie zu töten“, so die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft geht von einer Tat aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus – und daher von sechsfachem Mord. Der Beschuldigte wurde nach dem Erlass des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Hintergrund ist mutmaßlich ein Sorgerechtsstreit

Bei der Tat am Montag wurden vier Frauen und zwei Männer getötet. Drei der Opfer arbeiteten für das Jugendamt der Region Hannover, drei weitere für die Jugendhilfeeinrichtung in Stade. Fünf Menschen starben noch am Tatort, ein sechstes Opfer später im Krankenhaus.

  • „Man wird ganz zittrig“: So erlebt das Viertel den Tag nach der Bluttat

Als wahrscheinlicher Hintergrund gilt weiterhin ein Sorgerechtsstreit. Der Tatverdächtige hatte in der Einrichtung einen Termin wegen des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter. Die Mutter des Kindes und das Baby blieben unverletzt. Das Kind wurde anschließend in die Obhut des Jugendamtes übergeben.

Kein Antrag auf U-Haft gegen die Fahrerin des Fluchtwagens

Neue Angaben machten die Ermittler außerdem zu den beiden Frauen, die zunächst festgehalten worden waren. Gegen die Mutter des Kindes sowie die Fahrerin des Tatverdächtigen wurde kein Antrag auf Untersuchungshaft beantragt. Beide wurden nach ihren Vernehmungen aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen.

Zudem teilten die Behörden mit, dass der 45-Jährige über keine waffenrechtliche Erlaubnis verfügte. Wie er an die Schusswaffe gelangte und um welche Waffe es sich handelte, ist weiterhin Gegenstand der Ermittlungen.

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