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Politik

Neue Befugnisse für Bundespolizei – auch für Abschiebehaft

wochentlich.deBy wochentlich.de26 September 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Bundestag und Bundesrat

Neue Befugnisse für Bundespolizei – auch für Abschiebehaft

Aktualisiert am 25.09.2026 – 15:25 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zeichnet für das Bundespolizeigesetz verantwortlich. (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)

Im Juli gab es eine Panne bei der Abstimmung, jetzt steht die Kanzlermehrheit im Bundestag: Die Bundespolizei soll neue Befugnisse bekommen. Und diesmal stimmt auch der Bundesrat zu.

Es hat mehr als fünf Jahre gedauert und drei Bundesregierungen beschäftigt, jetzt ist es so weit: Bundestag und Bundesrat haben jeweils mit der notwendigen Mehrheit eine umfassende Reform des Gesetzes verabschiedet, das die Aufgaben und Befugnisse der Bundespolizei regelt. Sie sieht für die Bundespolizei zusätzliche Möglichkeiten zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor.

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Die Bundespolizei kann künftig in besonderen Gefahrenlagen eine automatische Echtzeit-Gesichtserkennung an Bahnhöfen und anderen Orten in ihrem Zuständigkeitsbereich anwenden. In der Diskussion über diese neue Befugnis wurde die Suche nach einem entführten Kind als möglicher Anwendungsfall genannt.
  • Für die Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität soll sie zudem Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung bekommen. Dabei geht es vor allem um Handy-Ortung und die Überwachung von Messenger-Kommunikation.
  • Die Bundespolizei soll für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam beantragen können, wenn sie diese Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft, das ist vor allem an Bahnhöfen und Flughäfen. Damit soll ein Untertauchen verhindert werden.
  • Erlaubt sein sollen künftig auch „stichprobenartige und anlasslose Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.
  • Mittels Videotechnik und Künstlicher Intelligenz (KI) soll die Bundespolizei bestimmte Bewegungsmuster erkennen dürfen, die auf die Begehung einer Straftat hindeuten, etwa wenn jemand mit der Faust ausholt, ein Messer zückt oder wenn eine hilflose Person ins Gleisbett fällt.

Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel (CDU) strich im Bundesrat heraus, die Bundespolizei dürfe nun auch eigene Drohnen zur Überwachung und zur Abwehr einsetzen. Er nutzte die Debatte auch für die Botschaft, dass Sicherheit und Stabilität in Deutschland aus der politischen Mitte heraus entstünden.

Altes Gesetz stammt von 1994

Das geltende Bundespolizeigesetz stammt in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1994, weshalb auch die Grünen zuletzt mehrfach betont hatten, eine Reform sei grundsätzlich nötig. Im parlamentarischen Verfahren gab es an dem Entwurf, den das Kabinett beschlossen hatte, noch erhebliche Änderungen. Bei Straftaten, die da begangen werden, wo die Bundespolizei zuständig ist, darf sie die weitere Strafverfolgung auch dann übernehmen, wenn eigentlich die Landespolizei zuständig wäre – vorausgesetzt, die zuständige Landesbehörde will dies.

Langer Weg zur Verabschiedung

Im Juli 2021 war eine von der damaligen Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) geplante Reform des Bundespolizeigesetzes im Bundesrat gescheitert. Auch ein entsprechendes Vorhaben der Ampel-Koalition wurde nicht zum Abschluss gebracht. Dann kam in diesem Sommer eine weitere Panne hinzu, die allerdings nicht zu einer Verzögerung führte, da der Bundesrat ohnehin im Hochsommer keine Sitzung vorgesehen hatte. Die Abstimmung im Bundestag wurde am Freitagvormittag wiederholt, weil im Juli eine Panne aufgefallen war.

Damals hatte nur die Mehrheit der anwesenden Abgeordneten in dritter Lesung zugestimmt – bei einfachen Gesetzen ist das die Regel. In diesem Gesetz ist aber eine Zustimmung mit Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags vorgesehen, die sogenannte Kanzlermehrheit von 316 Abgeordneten. „Die Schlussabstimmung ist daher zu wiederholen“, sagte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner zur Eröffnung der Sitzung.

Diesmal hatten nach ihren Worten Union und SPD eine namentliche Abstimmung beantragt. Darin votierten 322 Abgeordnete für das Gesetz, die nötige Kanzlermehrheit wurde also erreicht, wie Klöckner mitteilte. 134 Abgeordnete stimmten mit Nein, 118 enthielten sich.

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