Gesundheitssystem
Neue Angebote in Apotheken – was kommt für Patienten?
Aktualisiert am 22.05.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Die meisten gehen in die Apotheke, um Arzneimittel zu holen. Die Palette der möglichen Leistungen soll jetzt aber noch erweitert werden, um so auch die Praxen zu entlasten. Unumstritten ist das nicht.
In Apotheken gibt es schon jetzt nicht nur Medikamente. Künftig sollen sie Patientinnen und Patienten aber noch weitere Leistungen anbieten können – von Impfungen über Vorsorge bis zu mehr Arzneien auch ohne sonst nötiges Rezept. Das sehen Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vor, die der Bundestag heute beschließen soll. Die neuen Möglichkeiten sollen das Netz der Apotheken auch auf dem Land absichern und die Versorgung generell breiter aufstellen. Von Ärzten kommt scharfer Protest.
Für viele Menschen seien Apotheken bereits erste Anlaufstellen, wenn es um Gesundheitsfragen gehe, sagte Warken. Und diese Kontakte sollten nun noch stärker genutzt werden, um leicht zugängliche Angebote zu etablieren. Dabei gehe es aber nicht um komplexe Diagnosen oder einen Ersatz ärztlicher Begutachtungen. Weitere Ziele der Reform sind mehr Eigenverantwortung und Flexibilität, wie es im Entwurf heiß. Denn vor allem kleineren und ländlichen Apotheken machten Personalmangel und sinkende Wirtschaftlichkeit Probleme.
Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren und ging bis Ende März weiter auf 16.541 zurück – den niedrigsten Stand seit 1977. Mehr als 90 Prozent des Umsatzes kommen nach wie vor aus dem Kerngeschäft mit Arzneimitteln ohne und mit Rezept. Ein Überblick über die vorgesehenen Neuregelungen:
Vorsorge
Apotheken sollen neue Leistungen zu Vorbeugung und Früherkennung anbieten können – etwa für Herzkreislauferkrankungen, Diabetes und rund ums Rauchen.
Impfungen
Neben Impfungen gegen Grippe und Corona sollen alle Schutzimpfungen mit „Totimpfstoffen“ in Apotheken angeboten werden können – also zum Beispiel auch gegen Tetanus oder Virusinfektionen, die Zecken übertragen (FSME).
Schnelltests
Wie bei Corona-Tests in der Pandemie sollen Patienten selbst zu bezahlende Schnelltests zu bestimmten Erregern bekommen können – etwa auf Influenza-, Noro- oder Rotaviren. Das soll auch Infektionsketten schneller unterbrechen.
Medikamente
Apotheken sollen verschreibungspflichtige Präparate in bestimmten Fällen auch ohne ärztliche Verordnung abgeben können. Patienten müssen sie dann selbst bezahlen. Gehen soll das zum einen bei bekannten und schon seit längerem eingenommenen Medikamenten. Erlaubt werden soll die einmalige Abgabe der kleinsten Packung, wenn das Fortführen der Therapie keinen Aufschub erlaubt.
Erlaubt werden soll dies zum anderen bei „unkomplizierten Formen bestimmter akuter Erkrankungen“. Welche das sind und welche Vorgaben gelten, will das Ministerium noch festlegen. Tabu sein soll es aber für „systemische wirkende Antibiotika“ und Mittel mit hohem Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial.
Blutabnehmen
Apotheken sollen künftig auch Standard-Blutentnahmen aus der Vene machen können, um etwa Medikamentenwirkungen zu kontrollieren – allerdings nur bei Patienten ab 18 Jahren. Voraussetzung soll außerdem eine vorherige ärztliche Schulung sein. Dies solle auch Arztpraxen entlasten, heißt es in einer Änderung, die noch von den schwarz-roten Koalitionsfraktionen hinzugefügt wurde.
