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Politik

Mutmaßliche Anführer in Düsseldorf angeklagt

wochentlich.deBy wochentlich.de22 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Mutmaßliche Anführer in Düsseldorf angeklagt
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Mehrere Personen im Fokus

Mutmaßliche Anführer von „Reichsbürger“-Gruppe angeklagt

Aktualisiert am 22.07.2026 – 11:33 UhrLesedauer: 3 Min.

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„Königreich Deutschland“ galt als bundesweit größte sogenannte Reichsbürger-Gruppierung. Seit Mai 2025 ist sie verboten. Die Bundesanwaltschaft will vier mutmaßliche Rädelsführer vor Gericht sehen.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Dem Gründer Peter Fitzek werden zudem unter anderem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt.

Am 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die zu der Zeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte das KRD damals 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1.000 Anhängern aus. Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und vier mutmaßliche Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sind seitdem in Untersuchungshaft.

Fitzek: Vom Koch zum „obersten Souverän“

Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde das KRD 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet. Der Verein sah sich demnach als eigener Staat mit einer eigenen Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um seinen „obersten Souverän“ Peter Fitzek geprägt. Ziel sei es gewesen, „die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen“.

Polizeibeamte (Archivbild): Sie durchsuchten nach dem Verbot der Reichsbürger-Gruppe "Königreich Deutschland" durch den Bundesinnenminister Gebäude.Vergrößern des Bildes
Polizeibeamte (Archivbild): Sie durchsuchten nach dem Verbot der Reichsbürger-Gruppe „Königreich Deutschland“ durch den Bundesinnenminister Gebäude. (Quelle: Bodo Schackow/dpa)

Bis zur Bildung eines in der KRD-„Verfassung“ vorgesehenen „Staatsrates“ und zur Wahl eines ersten Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Gründer Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Als „oberster Souverän“ hatte der gelernte Koch laut Bundesanwaltschaft „die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen“ und bestimmte so etwa die ideologische Ausrichtung. Zu den Mitbeschuldigten zählen seine zwei mutmaßlichen Stellvertreter und ein Mann, der für die Finanzen zuständig gewesen sein soll.

Währungsumtausch in „E-Mark“

Das „Königreich“ finanzierte sich nach früheren Angaben der Behörden vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie über Spenden und Einnahmen von Seminaren. Mitglieder sollten von der Steuer- und Sozialabgabepflicht befreit sein. Das KRD soll auch für den Umtausch von Euro in seine eigene Währung geworben haben. Eine sogenannte „E-Mark“ (für digitale Zahlungen) oder „Neue Deutsche Mark“ (für Barzahlungen) entsprach demnach 1,10 Euro.

„Anhänger des KRD riskierten dabei große finanzielle Schäden, da das KRD nach eigenen Angaben keinen Rückzahlungsanspruch und keine Möglichkeit zum Rücktausch der „E-Mark“ einräumte“, schreibt das Bundesamt für Verfassungsschutz auf seiner Internetseite. „Trotzdem erhielt das KRD von seinen Anhängern immer wieder beträchtliche Großspenden in bis zu fünfstelliger Höhe und Vermögenswerte“.

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