Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute: Sollte ich mir die Betriebsrente einmalig auszahlen lassen?
Mithilfe des Chefs fürs Alter vorsorgen kann sich lohnen. Weit verbreitet in Deutschland sind sogenannte Direktversicherungen. Der Arbeitgeber schließt dabei einen Vertrag mit einer Versicherung und zahlt darin ein. Arbeitnehmer können zusätzlich Teile des Gehalts einzahlen. Auf diese Beiträge fallen dann, je nach Modell, weniger oder keine Steuern und Abgaben an. Das Besondere an Direktversicherungen, gerade bei älteren Verträgen: Oft kann man zwischen einer lebenslangen, monatlichen Rente und einer Einmalzahlung wählen.
Ein t-online-Leser, dessen Direktversicherung aus dem Jahr 2003 bald fällig wird, wollte nun wissen: Was lohnt sich mehr? Die Einmalzahlung oder die lebenslange Rente? Bei dem Leser geht es um einen Sparbetrag von 30.000 Euro.
Bei der Frage: „Einmalzahlung versus lebenslange Rente, was lohnt sich mehr?“ geht es darum, bei welcher Auszahlungsform dem Sparer weniger Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Wann also bleibt mehr übrig? Die Frage ist berechtigt, kann es doch einen großen Unterschied machen, ob man etwa für 30.000 Euro angesparter Vorsorgesumme Einkommensteuer zahlen muss oder nicht. Viele Sparer treffen die späteren Steuern und Abgaben zudem oft unvorbereitet.
Welche Steuern auf die jeweilige Auszahlung anfallen, hängt davon ab, wie die Beiträge über die Jahre steuerlich behandelt wurden. Bei Verträgen zwischen 2001 und 2004 gab es eine Wahlmöglichkeit: Beiträge konnten entweder nach § 40b EStG in der alten Fassung pauschal mit 20 Prozent besteuert oder nach § 3 Nr. 63 EStG bis zu einer Obergrenze steuerfrei eingezahlt werden. Je nachdem gelten unterschiedliche Regeln für die Auszahlung.
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Was für Verträge gilt, die vor 2001 oder ab 2005 abgeschlossen wurden, lesen Sie hier.
Seit 2004 zahlen Betriebsrentner den vollen Krankenkassenbeitrag plus Zusatzbeitrag und den Beitrag zur Pflegeversicherung auf die Zahlung. Allerdings gibt es seit 2010 einen Freibetrag: 187,50 Euro pro Monat (Stand 2025) sind frei von Krankenkassenbeiträgen.