Neue Wohnwagen haben die 100er-Zulassung bereits ab Werk und müssen nicht geprüft werden, informiert der TÜV Nord. Falls Ihr Wohnwagen oder Anhänger noch keine Zulassung hat, gilt: Um einen Anhänger mit 100 km/h fahren zu dürfen, darf Ihr Pkw eine Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Zudem muss Ihr Auto mit ABV (Automatischer Blockier-Verhinderer) ausgestattet sein und der Anhänger für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
Weitere technische Voraussetzungen: Die Anhängerreifen sind jünger als sechs Jahre, sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L. Zudem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.
Für eine Zulassung lassen Sie die technischen Voraussetzungen von einem amtlich anerkannten Sachverständigen prüfen und bestätigen. Dann gibt es den Aufkleber für die Tempo-100-Erlaubnis und die Fahrzeugpapiere werden entsprechend geändert.
