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Missbrauchsvorwurf: Pastor darf trotz Kündigung bleiben

wochentlich.deVon wochentlich.de18 April 20242 Min Gelesen
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Missbrauchsvorwurf: Pastor darf trotz Kündigung bleiben
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Missbrauchsvorwurf: Pastor darf trotz Kündigung bleiben

Das Landeskirchenamt kündigte einem Pastor 2023 als Missbrauchsvorwürfe gegen ihn bekannt wurden. Der Pastor klagte.

Nach der Kündigung eines Pastors wegen des Verdachts auf sexuelle Gewalt muss die evangelische Kirche den Mann weiterbeschäftigen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts von April hervor, wie die evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers am Mittwoch mitteilte.

Gegen seine Kündigung hatte der Pastor geklagt. Das Landesarbeitsgericht in Hannover entschied demnach in einem Berufungsverfahren zugunsten des Klägers. Eine Revision ist nach Angaben der Kirche nicht zugelassen worden.

Kein Anspruch auf bisherige Pfarrstelle

Ein Sprecher des Landesarbeitsgerichts teilte am Mittwoch mit, das Gericht sehe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine fehlende Eignung des Klägers. „Einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung auf der bisherigen Pfarrstelle hat es verneint“, sagte der Sprecher der Deutschen Presse-Agentur.

Das Landeskirchenamt suche mit dem Pastor eine neue Aufgabe, heißt es in der Mitteilung. Der Mann soll künftig nicht länger als Pfarrer in einer Gemeinde arbeiten. Die frühere Pfarrstelle des Pastors im Kirchenkreis Hameln-Pyrmont werde jetzt für eine Neubesetzung freigegeben. Derzeit gebe es dort eine Vertretungsregelung.

Mögliche Tat ist verjährt

Das Landeskirchenamt hatte dem Pastor im März 2023 fristlos gekündigt. Dieser soll laut Kirche in den 1990er-Jahren übergriffig gegenüber minderjährigen Jugendlichen geworden sein. Die Grenzüberschreitungen seien als sexualisierte Gewalt zu bewerten, so die Landeskirche. Der Pastor war damals im Landkreis Osnabrück tätig.

Das Landeskirchenamt hat Hinweise an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese habe keine Ermittlungen eingeleitet, da eine mögliche Tat verjährt sei, heißt es von der Kirche. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

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