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Politik

Mindestlohn, Bundestag, Nachname – was sich 2025 ändert

wochentlich.deBy wochentlich.de28 Dezember 2024Keine Kommentare4 Mins Read
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Mindestlohn, Bundestag, Nachname – was sich 2025 ändert
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Verbraucher

Mindestlohn, Bundestag, Nachname – was sich 2025 ändert

Aktualisiert am 28.12.2024 – 06:30 UhrLesedauer: 6 Min.

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Für den 23. Februar ist die vorgezogene Bundestagswahl geplant. (Archivbild) (Quelle: Uwe Anspach/dpa/dpa-bilder)

News folgen

Die elektronische Patientenakte kommt und das Briefporto wird teurer. 2025 treten viele Reformen in Kraft, die auch die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist künftig mehr Geld drin und wo nicht?

2025 steigt der Mindestlohn, und beim Nachnamen gibt es bei einer Heirat neue Möglichkeiten. Das neue Jahr bringt auch einige steuerliche Erleichterungen. Ein Überblick, was auf Bürgerinnen und Bürger zukommt:

Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss, steigt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Der Kinderfreibetrag wird auf 9.600 Euro angehoben.

2025 soll jeder Kassenpatient eine elektronische Patientenakte (ePA) bekommen – es sei denn, er widerspricht. In der elektronischen Akte sollen alle Gesundheitsdaten wie Röntgenbilder, Arztbriefe und Laborbefunde gespeichert werden. Mit Einführung der ePA soll etwa der Dokumentenaustausch zwischen verschiedenen Arztpraxen oder mit Apotheken erleichtert werden.

Die elektronische Patientenakte soll ab dem 15. Januar in zwei Modellregionen in Franken und Hamburg getestet und später bundesweit genutzt werden.

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 Euro auf 12,82 Euro in der Stunde. Auch für Azubis ist mehr drin: Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat.

Im Zuge der Mindestlohnerhöhung steigt auch die Obergrenze für sogenannte Minijobs. Diese erhöht sich ab Januar von 538 auf 556 Euro im Monat.

Rentnerinnen und Rentner sollen zum 1. Juli höhere Renten bekommen. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen.

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Die Renten steigen voraussichtlich. (Symbolbild) (Quelle: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa/dpa-bilder)

Das Kindergeld wird zum 1. Januar um fünf Euro auf 255 Euro erhöht. Auch der Kindersofortzuschlag, der Familien mit geringen Einkommen zusätzlich unterstützt, steigt monatlich um fünf auf 25 Euro. Zudem steigt der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr an.

Das Elterngeld, das Mütter und Väter als Lohnersatzleistung erhalten, wenn sie nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben, soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben. Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.

Wer innerhalb des Euro-Raums Geld überweist, kann das ab dem 9. Oktober flächendeckend bei allen Banken in Echtzeit tun – und das zu jeder Zeit. Bereits ab dem 9. Januar müssen laut der entsprechenden EU-Verordnung alle Banken solche Echtzeitüberweisungen empfangen können. Sie dürfen zudem nicht teurer sein als andere Überweisungen.

Ab Januar kostet ein Standardbrief in Deutschland 95 Cent und damit 10 Cent mehr als bislang. Auch andere Sendungsarten der Deutschen Post werden teurer. Außerdem schafft die Post den Prio-Brief ab: Wer nun eilige Post verschicken will, ist auf das teurere Einschreiben angewiesen.

Die Zustellung von Briefen verlangsamt sich. Ab dem kommenden Jahr muss die Post einer staatlichen Vorschrift zufolge nicht mehr 80 Prozent der Briefe schon am nächsten Werktag zustellen, stattdessen müssen 95 Prozent der Standardbriefe erst am dritten Werktag nach Einwurf da sein.

Ab dem 1. Mai dürfen Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen mit oder ohne Bindestrich führen. Bislang konnte nur ein Ehepartner einen solchen Namen annehmen.

Auch wenn sich ihre Eltern gegen einen Doppelnamen entscheiden, können Kinder nach dem neuen Namensrecht einen Doppelnamen bekommen. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes keinen Familiennamen bestimmen, bekommt das Kind automatisch einen Doppelnamen. Außerdem gilt der erste Familienname, den Eltern für ein Kind festlegen, auch für weitere gemeinsame Kinder.

Deutschlandticket wird teurer

Aus dem 49-Euro-Ticket wird das 58-Euro-Ticket. Für die bislang rund 13 Millionen Nutzerinnen und Nutzer des Deutschlandtickets wird das Bus- und Bahnfahren zum Jahreswechsel neun Euro teurer.

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Das Deutschlandticket gilt im Nah- und Regionalverkehr. (Archivbild) (Quelle: Bernd Wüstneck/dpa/dpa-bilder)
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