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Miete in Berlin zu hoch? Einfach digital melden

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Miete in Berlin zu hoch? Einfach digital melden
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So funktioniert es

Überhöhte Mieten können jetzt digital angezeigt werden

03.07.2026 – 18:18 UhrLesedauer: 1 Min.

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Baustelle in Berlin (Symbolbild): Hinweise auf überhöhe Mieten lassen sich online ans Bezirksamt weitergeben. (Quelle: imago stock&people)

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Wer zu viel Miete zahlt, hatte bisher einen aufwendigen Weg zum Bezirksamt. Berlin hat das Verfahren nun vereinfacht.

Berliner Mieter können überhöhte Mieten ab sofort über das Service-Portal Berlin online beim zuständigen Bezirksamt anzeigen. Das hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen mitgeteilt. Mit dem neuen Angebot soll das bisherige Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden.

Bausenator Christian Gaebler (SPD) bezeichnete die Online-Anzeige von Mietpreisüberhöhungen als „weiteren Baustein für einen starken Mieterschutz“.

Wer prüfen möchte, ob seine Miete zu hoch ist, kann zunächst den Berliner Mietspiegel heranziehen. Ein entsprechender Abfrageservice steht ebenfalls online bereit. Liegt die Miete mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, gilt das als Mietpreisüberhöhung und ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Geldbuße geahndet werden. Auf Antrag des Mieters kann das Bezirksamt außerdem die Rückerstattung zu viel gezahlter Miete anordnen. Übersteigt die Miete die Vergleichsmiete um mehr als 50 Prozent, besteht laut Stadtentwicklungsverwaltung der Verdacht auf sogenannte Wuchermieten, die eine Straftat sein können.

Bezirksamt schaltet sich nach Meldung ein

Nach Eingang einer digitalen Anzeige nimmt das Bezirksamt Kontakt mit dem Mieter auf und klärt, ob tatsächlich eine Mietpreisüberhöhung vorliegt. Gegebenenfalls fordert die Behörde weitere Unterlagen an. Ergibt die Prüfung einen Anfangsverdacht, kann das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Neben dem Online-Portal steht Mietern auch die im März 2025 vom Berliner Senat eingerichtete Mietpreisprüfstelle als Anlaufstelle zur Verfügung. Sie hat wiederholt Fälle überhöhter Mieten festgestellt und bietet Beratung per Telefon oder in einem persönlichen Gespräch an.

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