Jugendkammer Dresden

Messerangriff auf US-Amerikaner in Straßenbahn: Urteil gefallen

21.07.2026 – 20:13 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Angeklagten hatten sich im Prozess bei dem Opfer entschuldigt. (Quelle: Jasmin Beisiegel/dpa/dpa-bilder)

Ein junger US-Amerikaner will in einer Dresdner Tram eine Frau beschützen und wird attackiert. Die Angreifer zeigen Reue, doch das Opfer trägt eine bleibende Narbe. Nun ist das Urteil gefallen.

Das Landgericht Dresden hat einen 21-jährigen Syrer wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendhaftstrafe von drei Jahren verurteilt. Er hatte in der Nacht zum 24. August 2025 einem gleichaltrigen US-Amerikaner in einer Dresdner Straßenbahn mit einem Cuttermesser ins Gesicht geschnitten und ihm eine bleibende Narbe zugefügt. Laut Urteil der Jugendkammer zog der Verurteilte das Messer durch das Gesicht seines Opfers.

Der Vorfall hatte für Aufsehen und Diskussionen gesorgt, nachdem das Opfer John Rudat in den sozialen Medien auf die Attacke aufmerksam gemacht hatte. Rudat erlitt Schnittverletzungen am Augenlid, Nase, Lippe und im Mund.

Mitangeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt

Rudat war in den Vorfall geraten, weil er eingreifen wollte: Ein 22-jähriger Mitangeklagter hatte zuvor die Freundin eines Mitreisenden angeschrien und geschlagen. Als Rudat dazwischengehen wollte, schlug der 22-Jährige auf ihn ein. Erst dann kam der 21-Jährige hinzu und zog sein Messer.

John Rudat: Der 20-Jährige US-Bürger wurde bei dem Angriff in der Dresdener Straßenbahn schwer verletzt. (Quelle: GoFundMe)

Die Jugendkammer verurteilte den 22-jährigen Mitangeklagten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einem Jahr und acht Monaten Haft. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Verurteilte zeigten beide Reue

Beide Angeklagten mussten sich im selben Verfahren wegen zehn weiterer Straftaten verantworten, darunter zum Teil gefährliche Körperverletzungen. Sie sind geringfügig vorbestraft und befanden sich zum Zeitpunkt des Urteils seit fast elf Monaten in Untersuchungshaft.

In der Verhandlung hatten beide Reue gezeigt und sich entschuldigt. Sie gaben an, zur Tatzeit betrunken gewesen zu sein. Der 21-Jährige berichtete zudem von Drogenkonsum am Tattag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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