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Panorama

Mehrheit für Verbot von privatem Feuerwerk

wochentlich.deBy wochentlich.de19 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Mehrheit für Verbot von privatem Feuerwerk
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Zoll beschlagnahmt Kugelbomben

Mehrheit in Umfrage für Böllerverbot


19.12.2025 – 00:56 UhrLesedauer: 2 Min.

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Feuerwerkskörper: Kommt doch noch ein Böllerverbot an Silvester? (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)

Zwei Drittel der Befragten halten in einer Umfrage ein Böllerverbot für richtig. In Schwaben findet der Zoll illegale Kugelbomben und Feuerwerkskörper.

In einer Befragung im Auftrag von RTL und ntv haben sich die meisten Teilnehmer für ein Verbot von privatem Feuerwerk ausgesprochen. 60 Prozent sind demnach dafür, dass an Silvester keine Raketen und Kracher mehr von Privatpersonen gezündet werden dürfen. 37 Prozent der Befragten lehnten ein solches Verbot ab.

Frauen befürworten das Verbot häufiger als Männer. Die Umfrage wurde am 15. und 16. Dezember 2025 unter 1.002 Personen durchgeführt. Die statistische Fehlertoleranz liegt bei plus/minus drei Prozentpunkten.

Obwohl die Feuerwerksbranche zum Jahreswechsel 2024/2025 einen Rekordumsatz von 197 Millionen Euro erzielt hat, planen nur 16 Prozent der Befragten den Kauf von Feuerwerk. Der Großteil dieser Käufer will dabei weniger als 50 Euro ausgeben. Nur 15 Prozent rechnen mit höheren Ausgaben.

Zollfahnder haben derweil in einer Wohnung in Schwaben mehr als 200 gefährliche Kugelbomben entdeckt. Verdächtig ist ein 26-Jähriger, der die hochexplosiven Sprengkörper für sich und neun weitere Beschuldigte in Osteuropa bestellt haben soll. Nach Angaben des Zollfahndungsamtes München und der Staatsanwaltschaft Memmingen ist unklar, was die Verdächtigen mit den Kugelbomben vorhatten. Hinweise auf eine geplante Straftat gebe es bisher nicht.

Die Beamten waren auf den 26-Jährigen aufmerksam geworden, als Mitarbeiter des Hauptzollamtes Ulm bei einer Postkontrolle Mitte Oktober vier Pakete mit je 25 Kilogramm Gewicht kontrollierten. Dabei stießen sie auf illegale Feuerwerkskörper und mehrere Kugelbomben. Die Sprengkörper sind aufgrund ihrer Gefährlichkeit nicht für den Privatgebrauch zugelassen. Die Pakete hatten bei einem Versanddienstleister gelegen und waren an den 26-Jährigen gerichtet.

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