Mehr Netto vom Brutto
Diesen Antrag sollten Sie bis 30. November stellen
Aktualisiert am 29.10.2026 – 08:12 UhrLesedauer: 3 Min.

In Zeiten hoher Kosten zählt für viele jeder Euro. Eine Möglichkeit, früher an Geld zu kommen, ist die Lohnsteuerermäßigung. So bekommen Sie sie.
Ob an der Tankstelle oder bei der Energieversorgung: Die hohen Preise belasten viele Haushalte. Kommen dann noch unvorhergesehene Ausgaben hinzu, kann es bei vielen knapp werden im Portemonnaie. Doch es gibt eine einfache Maßnahme, frühzeitig an mehr Geld zu kommen: die sogenannte Lohnsteuerermäßigung.
Damit sichern Sie sich die Steuererstattung, die Sie erst nach Abgabe der Steuererklärung erhalten würden, bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug. Alles, was Sie dafür unternehmen müssen, ist, einen Freibetrag beim Finanzamt zu beantragen.
Wie das geht, welche Fristen Sie beachten müssen und welche Voraussetzungen es zu erfüllen gilt, zeigt Ihnen unser Überblick.
Was ist eine Lohnsteuerermäßigung?
Normalerweise läuft es so: Der Arbeitgeber behält vom Arbeitnehmer jeden Monat die Lohnsteuer ein. Damit haben Angestellte ihre Schuldigkeit gegenüber dem Finanzamt bereits getan. Haben Sie selbst aber hohe Kosten, die Sie von der Steuer absetzen können, geben Sie diese in der Steuererklärung an und erhalten später eine Erstattung. 88 Prozent der Steuerzahler profitieren davon – und bekommen jährlich im Schnitt etwas mehr als 1.000 Euro zurück.
Diesen Betrag können Sie sich aber schon viel früher holen. Mit dem Lohnsteuerermäßigungs-Verfahren beantragen Sie beim Finanzamt einen Freibetrag. So sichern Sie sich ein höheres monatliches Nettoeinkommen.
Wann hat ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung Erfolg?
Über einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung sollten Arbeitnehmer nachdenken, die hohe Kosten haben. So gewährt das Finanzamt etwa einen Freibetrag für Werbungskosten, wenn die abziehbaren Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen.
Das kann etwa bei langen Fahrtwegen zur Arbeit (Stichwort Pendlerpauschale), hohen Fortbildungskosten oder Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer der Fall sein. Den Freibetrag für Werbungskosten gibt es aber nur, wenn diese über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 Euro) liegen, der ohnehin bereits berücksichtigt wird. Das heißt: Sie müssen mindestens 1.830 Euro an Werbungskosten vorweisen können.
Wo stelle ich den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?
Sie können den Antrag direkt beim Finanzamt stellen. Das geht inzwischen auch elektronisch über das Onlineportal „Mein Elster“. Dafür müssen Sie sich dort registrieren und ein Benutzerkonto anlegen.
Nach dem Registrierungsvorgang, der etwa eine Woche dauert, können Sie bequem von zu Hause aus an das zuständige Finanzamt Anträge und Mitteilungen übermitteln. Es ist aber auch weiterhin möglich, den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung in Papierform zu stellen. Das Formular finden Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung.
Sie können den Freibetrag für zwei Jahre beantragen. Setzen Sie dafür im Formular einen Haken bei „Zweijährige Gültigkeit des Freibetrags“. Ändern sich aber Ihre Umstände, sodass der Freibetrag herabgesetzt werden muss, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen.