Klage gescheitert

Prinz Harry soll Millionen zurückzahlen

30.07.2026 – 18:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Prinz Harry: Seine Klage gegen britische Boulevardblätter hatte keinen Erfolg. (Quelle: IMAGO/Justin Ng / Avalon)

Prinz Harry und weitere Promis haben ihren Prozess gegen britische Boulevardzeitungen verloren. Nun verlangt die Mediengruppe einen hohen Anteil der Kosten zurück.

Die Mediengruppe Associated Newspapers (ANL) hat nach dem gescheiterten Prozess um illegale Überwachungsmethoden eine Kostenforderung in Millionenhöhe gegen Prinz Harry und seine Mitstreiter gestellt. In einer Anhörung in London verlangten ANL-Anwälte am Mittwoch, die unterlegenen Kläger sollten einen überdurchschnittlich hohen Anteil der gesamten Prozesskosten von 34 Millionen Pfund (etwa 45 Millionen Euro) tragen.

Neben dem britischen Prinzen hatten auch Popstar Elton John, dessen Ehemann David Furnish sowie die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost geklagt. Ebenfalls zu den Klägern zählten die Bürgerrechtsaktivistin Doreen Lawrence und der frühere Politiker Simon Hughes. Sie alle warfen ANL vor, Privatdetektive damit beauftragt zu haben, Autos und Wohnungen zu verwanzen und private Telefongespräche abzuhören. Außerdem sollen die Detektive unter falschen Identitäten an medizinische Unterlagen gelangt sein. ANL wies diese Vorwürfe zurück.

Elton John und David Furnish: Auch der Sänger und sein Partner hatten geklagt. (Quelle: IMAGO/Castel Franck/ABACA)

Nach einem elfwöchigen Prozess kamen die Richter zu dem Schluss, dass die Kläger ihre Anschuldigungen nicht beweisen konnten, und wiesen die Klage ab. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Prozesskosten nach dem üblichen Schema oder nach einer strengeren Regelung auf die unterlegene Seite umgelegt werden.

ANL-Anwalt Antony White bezeichnete das Verfahren als „Frontalangriff“ auf die Zeitungen der Gruppe, zu denen unter anderem die britische „Daily Mail“ gehört. Er sprach von „einer Kampagne anstelle eines normalen und vernünftigen Rechtsstreits“. Der Anwalt der Kläger, Nicolas Bacon, entgegnete, seine Mandanten hätten „ehrlich und im besten Gewissen gehandelt“. Sie sollten nicht für alle „erstaunlich hohen Anwaltskosten“ der Mediengruppe aufkommen müssen.

Die Anhörung soll am Donnerstag fortgesetzt werden. Der schriftliche Gerichtsbeschluss wird zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

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