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Gesundheit

Masern: In diesem Fall brauchen Sie eine Nachhol-Impfung

wochentlich.deBy wochentlich.de8 Februar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Masern: In diesem Fall brauchen Sie eine Nachhol-Impfung
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Sind Sie gegen Masern geimpft? Mit einem Blick in Ihren Impfpass können Sie sichergehen. Warum das so wichtig ist und wo genau Sie die Informationen finden.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Vor allem bei Kleinkindern und bei Erwachsenen können schwere Verläufe auftreten: Mittelohrentzündungen, Bronchitis oder Gehirnentzündungen sind möglich – und können mit schweren Folgeschäden oder sogar tödlich enden.

Wer sich impfen lassen sollte

Mehr als die Hälfte der Masernfälle betreffen heute Jugendliche und nach 1970 geborene Erwachsene. Daher empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) seit 2010 allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und bisher gar nicht oder in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, das unbedingt nachzuholen.

Der Grund: Großflächige Masernausbrüche lassen sich erst verhindern, wenn 95 Prozent der Bevölkerung immun sind. Vor allem jene Menschen, die im Gesundheitsdienst, in Gemeinschaftseinrichtungen (etwa Schule, Kindergarten) oder in der Betreuung von Personen mit stark geschwächtem Immunsystem arbeiten, sollten sich impfen lassen.

Für einen vollständigen Impfschutz sind zwei Teilimpfungen nötig. Wenn Sie nur einen Eintrag im Impfpass finden, sind Sie wahrscheinlich nicht vollständig geschützt. Dann benötigen Sie eine Nachhol-Impfung.

Hier finden Sie die Angaben zur Masern-Impfung im Impfausweis

In Ihrem Impfpass finden Sie in der Regel eine Seite, auf der die Impfungen für Masern beziehungsweise für Masern, Mumps und Röteln (MMR) eingetragen sind. Meist ist das Seite 5. Prüfen Sie, ob Sie in der Spalte für Masern beziehungsweise MMR zwei Kreuze finden. Bei Kindern vor dem zweiten Geburtstag sollte hier nur ein Kreuz stehen. Stellen Sie sicher, dass neben den Kreuzen ein Stempel der Arztpraxis und des Arztes zu sehen ist.

Zudem sollten Sie Folgendes beachten:

  • Wenn Sie die Einträge zu den Impfungen nicht finden können: In älteren Impfausweisen sind die Masern-Impfungen häufig alleine dokumentiert, in neueren Impfausweisen finden Sie meist einen gemeinsamen Eintrag für Masern, Mumps und Röteln (MMR).
  • Manchmal können die Kreuzchen auch auf unterschiedlichen Seiten zu finden sein, wenn zwischen den beiden Impfungen noch weitere in den Impfpass eingetragen wurden. Darauf weist das Bundesgesundheitsministerium hin.
  • Falls Sie kein Kreuzchen finden, machen Sie am besten einen Impftermin bei Ihrem Hausarzt aus.
  • Fehlt eine Unterschrift oder der Praxisstempel, können Sie das in der Regel bei Ihrem Hausarzt nachholen lassen – vorausgesetzt, Sie wurden dort auch geimpft: Alle Impfungen, die in einer Arztpraxis gemacht wurden, sind in der Patientenakte dokumentiert.
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