Böhmermann sagte außerdem, „führende Bundespolizeigewerkschafter“ könnten dann überall herumerzählen: „Tja, die Afghanen, die landen mit fehlerhaften Dokumenten in Deutschland! Sicherheitsrisiko! Stoppt den Wahnsinn!“ Teile der Bundespolizei, so Böhmermann, missbrauchten die Bundespolizei und machten absichtlich Fehler, um das eigentlich sichere Bundesaufnahmeprogramm zu sabotieren.

Die Sendung am 28. März 2025 zeigte Ostermann in einem Video vom 5. März 2025 hinter dem Steuer seines Autos sitzend. Der Gewerkschaftsfunktionär hatte zum Vorgehen bei dem Aufnahmeprogramm erklärt: „Was hier passiert, ist eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung.“ Die Flüge mit Afghanen seien ein Sicherheitsrisiko und würden „dem islamistischen Terror Tür und Tor öffnen“, so Ostermann. Parallel hatte die Bundespolizeigewerkschaft einen öffentlichen Brandbrief an den damaligen Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) geschickt.

Die Visa-Affäre

Einreisekontrollen bei Passagieren einer Maschine aus Islamabad hatten am 18. Januar 2024 am Flughafen Hannover laut Bundespolizei gezeigt, dass 16 Passagieren Visa erteilt wurden, deren Ausweispapiere das nicht erlaubt hätten. Das Bundespolizeipräsidium erstattete Anzeige gegen drei Beamte des damals von Annalena Baerbock geführten Auswärtigen Amts. Es begannen Ermittlungen, die sich noch ausdehnten. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte im Dezember 2024 das Verfahren ein – keine Straftat: Auch bei Beachtung „möglicherweise nicht eingehaltener Verfahrensvorschriften“ hätten die in dem Fall eingereisten zehn Personen, darunter sieben Kinder, ein Visum erhalten. Faktisch seien sie infolge des humanitären Sonderverfahrens einreiseberechtigt gewesen, hätten aber ein anderes Dokument erhalten müssen. Ein weiteres Verfahren in Cottbus gegen einen anderen Beamten in Islamabad wurde im Januar 2026 auch eingestellt, wie die Staatsanwaltschaft t-online auf Anfrage mitteilte.

Ostermanns Anwälte von der Kanzlei Höcker hatten erklärt, er werde im Beitrag als Gesicht einer angeblichen Blockade dargestellt, die es nicht gegeben habe. Die Bundespolizei habe zum Zeitpunkt der Einreisen in Islamabad keine exekutive Tätigkeit gehabt. Die Darstellung im ZDF treffe ihn persönlich und beschädige seine berufliche Integrität.

Für das Gericht hatte die Sendung mit ihren Recherchen Kontext und Tatsachengrundlage geliefert, die die Berichterstattung zulässig machen. Die Böhmermann-Äußerungen seien als wertende, satirisch zugespitzte Schlussfolgerung zulässig.

Ostermann: Gericht hat Böhmermanns Vorwurf nicht bestätigt

Ostermann betont nach der Entscheidung, dass das Gericht keine Aussagen darüber getroffen hat, ob Böhmermanns Vorwurf tatsächlich zutrifft. Auf t-online-Anfrage nannte er es „bemerkenswert, dass das Landgericht die angegriffenen Äußerungen offenbar nicht als Tatsachenbehauptungen, sondern als Meinungsäußerungen eingeordnet hat“. Er und seine Anwälte wollten die Urteilsgründe nun sorgfältig auswerten und prüfen, ob sie Berufung einlegen, so der Polizeigewerkschafter. An seiner politischen Bewertung des Bundesaufnahmeprogramms ändere die Entscheidung nichts: „Das damalige Vorgehen halte ich auch aus heutiger Sicht für eine sicherheitspolitische Bankrotterklärung.“

Eine Sprecherin des ZDF kommentierte: „Das Gericht hat die Klage gegen das ZDF abgewiesen und damit das ZDF in seiner Rechtsauffassung bestätigt.“ Weil die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, sei Ostermanns Programmbeschwerdeverfahren bis zur Rechtskraft des Urteils ausgesetzt.

Das Gericht gestand Ostermann zu, selbst in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht berührt zu sein: Den Zuschauern werde er als Teil der Bundespolizei präsentiert, die nach der Darstellung missbraucht werde, „um Politik zu machen“. Sein eigenes Auftreten fiel aber auch aus Sicht des Gerichts auf ihn zurück.

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