Prozess in Düsseldorf

Mann wegen Zwangsprostitution Jugendlicher verurteilt

30.10.2026 – 18:10 UhrLesedauer: 2 Min.

Landgericht Düsseldorf: Urteil nach Zwangsprostitution und Menschenhandel mit Minderjährigen gefällt (Quelle: Oliver Berg)

Ein Schweizer lockt Minderjährige in seine Düsseldorfer Wohnung und macht sie mit Drogen gefügig. Nun hat das Landgericht den 30-Jährigen verurteilt.

Das Landgericht Düsseldorf hat einen 30-jährigen Schweizer wegen Zwangsprostitution, Zuhälterei, Menschenhandels und Drogenabgabe zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte schwule Jugendliche mit Drogen gefügig gemacht und älteren Männern zur Prostitution angeboten. Die Taten ereigneten sich laut Anklage in den Jahren 2020 und 2022. Die betroffenen Jugendlichen waren damals zwischen 15 und 17 Jahre alt.

Der Verurteilte und sein zunächst mitangeklagter Partner hatten über soziale Medien Kontakt zu Minderjährigen aufgenommen. Anschließend luden sie die Jugendlichen zu Partys in ihre gemeinsame Wohnung in Düsseldorf ein.

Dort lockten sie die Jugendlichen laut Anklage mit Versprechen über Luxus, Liebe oder eine dauerhafte Unterkunft. Bei den Partys machten sie die Minderjährigen mit Alkohol und Drogen gefügig. In zwei Fällen boten sie die Jugendlichen anschließend älteren Freiern zur Prostitution an.

Gericht kann Vergewaltigungsvorwürfe nicht beweisen

Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft für den Schweizer gefordert. Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren. Die Vorsitzende Richterin begründete das vergleichsweise milde Urteil mit dem umfassenden Geständnis des Angeklagten und der überlangen Verfahrensdauer. Zum Schutz der jugendlichen Opfer fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Anklage hatte dem 30-Jährigen auch Vergewaltigungen vorgeworfen. Diese Vorwürfe ließen sich nach Angaben des Gerichts jedoch nicht beweisen. Der 25-jährige Mitangeklagte hatte bereits zuvor eine Strafe erhalten. Wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien verhängte das Gericht nach Jugendstrafrecht eine Geldauflage von 4.000 Euro und eine Woche Jugendarrest. Diesen hatte er bereits in Untersuchungshaft verbüßt.

Nach mehreren Anzeigen nahm die Polizei beide Männer Anfang Juli 2022 fest. Während der jüngere Angeklagte auf freiem Fuß blieb, tauchte der heute 30-Jährige laut Gericht unter. Die Behörden suchten international nach ihm und nahmen ihn Ende August fest.

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