An der Roonstraße
Mann filmt Synagoge – Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln
06.06.2026 – 09:32 UhrLesedauer: 3 Min.
Ein Mann soll die Kölner Synagoge an der Roonstraße gefilmt haben – dann stießen Ermittler auf verdächtige Chats. Warum sich der Mann dort aufhielt, ist weiter unklar.
Nach einem verdächtigen Vorfall an der Kölner Synagoge an der Roonstraße dauern die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft weiter an. Am 21. Mai war den Behörden gegen 15.30 Uhr eine verdächtige Person gemeldet worden, die an der Synagoge gefilmt haben soll. Das teilte die Polizei Köln auf Anfrage der Kölner Lokalredaktion von t-online mit. Zunächst hatte „Focus online“ über den Fall berichtet.
Bei der Überprüfung des Mannes habe sich zunächst der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz ergeben. Dieser Verdacht habe sich bislang jedoch nicht erhärtet, sagte ein Polizeisprecher auf Nachfrage der Kölner Lokalredaktion von t-online. Der Mann, der vorläufig festgenommen worden war, wurde demnach am nächsten Tag wieder entlassen.
Bericht: Mann soll als „Prüffall Islamismus“ geführt worden sein
Laut „Focus online“ soll es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 22-jährigen Afghanen handeln, der bereits als sogenannter „Prüffall Islamismus“ beim Landeskriminalamt geführt worden sei. Demnach soll der Mann mit einem Handy nahe der Synagoge gefilmt haben. Sicherheitsmitarbeiter der Synagoge seien über die Videoüberwachung auf ihn aufmerksam geworden und hätten die Polizei informiert.
Nach dem Ende der Handyaufnahme habe der Mann hektisch telefoniert, heißt es in dem Bericht weiter. Polizisten, die das jüdische Objekt an der Roonstraße sicherten, hätten den Verdächtigen daraufhin angesprochen. Dabei habe er sich in Widersprüche verwickelt.
Dann habe der Staatsschutz den Fall übernommen, berichtet „Focus online“. Der Tatverdächtige habe den Ermittlern demnach ohne Gerichtsbeschluss Einblicke in den Datenverkehr seines Mobiltelefons erlaubt. Dabei seien Chats gefunden worden, in denen der Mann etliche Schusswaffen habe verkaufen wollen. Zugleich habe er zahlreiche Nachrichten gelöscht. Nach einer vorläufigen Auswertung seien deshalb keine Videos von der Synagoge gefunden worden.
Staatsanwaltschaft: Verdacht auf Waffenhandel bestätigte sich nicht
Die Kölner Staatsanwaltschaft erklärte t-online auf Anfrage, dass sich der zunächst angenommene Verdacht eines Waffenhandels nach Durchsicht der am 21. und 22. Mai vorliegenden Beweismittel nicht bestätigt habe. In einem Chat sei es stattdessen „reichlich unkonkret“ um den möglichen Erwerb einer Schusswaffe gegangen.
Ob der betreffende Chatinhalt überhaupt den Tatbestand des Waffengesetzes erfüllt, werde derzeit rechtlich geprüft.
Bei einer Hausdurchsuchung hätten sich darüber hinaus keine Hinweise auf die Planung bewaffneter Anschläge oder auf islamistisches Gedankengut ergeben, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Beantragung eines Haftbefehls sei deshalb „erkennbar nicht in Betracht“ gekommen. Es habe weder ein dringender Tatverdacht wegen einer Straftat noch ein gesetzlich vorgeschriebener Haftgrund vorgelegen. Die Auswertung sichergestellter Daten durch die Polizei dauere jedoch noch an.
