Ermittlungen in Berlin
LKA filmte Ballout kurz vor dem CSD-Anschlag
Aktualisiert am 27.07.2026 – 19:23 UhrLesedauer: 2 Min.
Abdul Ballout stand vor dem CSD-Anschlag unter Beobachtung des Berliner LKA. Eine Risikobewertung stufte ihn als hohes Risiko ein – die Überwachung wurde dennoch gelockert.
Im Fall des mutmaßlichen CSD-Attentäters Abdul Ballout haben Recherchen ergeben, dass der 21-Jährige wohl etwa eine Stunde vor der tödlichen Tat am Tiergarten in Berlin noch von Sicherheitsbehörden gefilmt wurde. Laut einem gemeinsamen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und des WDR wurde der Islamist am Samstagabend von einer Kamera des Landeskriminalamts dabei aufgenommen, wie er sein Wohnhaus verließ. Kurze Zeit später starb eine Frau, 29 weitere Menschen wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Die Sicherheitsbehörden hatten Ballout demnach bis kurz vor der Tat im Blick. Sein Verhalten nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft Mitte Mai soll jedoch nicht darauf hingedeutet haben, dass er unmittelbar einen Anschlag plante.
- Interview mit Terrorexperten: „Das hätte in diesem Fall Vorrang haben müssen“
- Kremlchef spricht vor Marinesoldaten: Putin will die Ukraine teilen
Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten hatte Ballout am 12. Mai wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Er hatte Propaganda der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) verbreitet und zweimal versucht, nach Mauretanien beziehungsweise Syrien auszureisen, um sich dem IS anzuschließen. Nach einem gescheiterten Ausreiseversuch war er im Libanon festgenommen und im November 2025 nach Deutschland abgeschoben worden.

Das Gericht beendete die seit sechs Monaten andauernde Untersuchungshaft dennoch. Ballout sollte im Rahmen einer sogenannten Vorbewährung unter anderem an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Nach Recherchen der drei Medien hatten Sicherheitsbehörden das Risiko deutlich höher eingeschätzt. Noch vor Ballouts Freilassung soll das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum zu dem Schluss gekommen sein, dass eine erhebliche Gefahr bestehe, er könne erneut ausreisen oder einen Anschlag begehen. Diese Einschätzung sei dem Gericht jedoch nicht mitgeteilt worden; ein solcher Austausch sei offenbar auch nicht vorgesehen gewesen.
