Alte Rechtsauffassung „überholt“

Linke fordert Wahlrecht für Ausländer in Deutschland

27.05.2026 – 16:53 UhrLesedauer: 2 Min.

Heidi Reichinnek: Sie ist Fraktionschefin der Linken im Bundestag. (Quelle: IMAGO/imago)

Ein Antrag im Bundestag fordert das Wahlrecht für Millionen ohne deutschen Pass. Die Linke stellt damit ein Urteil des Verfassungsgerichts von 1990 neu zur Debatte.

Die Fraktion Die Linke fordert ein Wahlrecht für ausländische Staatsangehörige in Deutschland. In einem Antrag im Bundestag verlangt sie, dass Menschen ohne deutschen Pass künftig an Bundestagswahlen teilnehmen dürfen – sofern sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Die Bundesregierung solle dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Gemeinsam mit den Bundesländern solle außerdem geprüft werden, wie ein entsprechendes Wahlrecht auch bei Landtags- und Kommunalwahlen ermöglicht werden kann.

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Zur Begründung verweist Die Linke auf Millionen dauerhaft in Deutschland lebender Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen seien trotz langjähriger Aufenthalte bislang von politischen Wahlen ausgeschlossen. Die Fraktion argumentiert, dass Menschen, die in Deutschland leben, arbeiten und Steuern zahlen, auch politisch mitbestimmen können sollten.

Urteil von 1990: Wahlrecht nur für deutsche Staatsbürger

In dem Antrag setzt sich Die Linke zugleich mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1990 auseinander. Das Gericht hatte damals entschieden, dass Wahlen grundsätzlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten seien. Die Fraktion hält diese Rechtsprechung angesichts der Entwicklung Deutschlands zu einem Einwanderungsland für „überholt“.

Die Linke verweist zudem darauf, dass EU-Bürger bereits heute bei Kommunalwahlen wählen dürfen. Auch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts habe das Problem aus Sicht der Fraktion nicht gelöst, da sich nicht alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen einbürgern lassen könnten oder wollten.

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