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Lichthupe: Wann ist sie erlaubt und welche Strafen drohen?

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Lichthupe: Wann ist sie erlaubt und welche Strafen drohen?
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In vielen Fällen verboten

Wann ist die Lichthupe erlaubt?


Aktualisiert am 15.10.2025 – 14:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Lichthupe zum Überholen: Im Zusammenspiel mit dichtem Auffahren ist sie verboten. (Quelle: Jochen Tack/imago-images-bilder)

Die Lichthupe ist in vielen Fällen verboten und oft auch gefährlich. Wann das Leuchtzeichen erlaubt ist und wann Sie lieber darauf verzichten sollten.

Die Straßenverkehrsordnung schreibt klar vor, wann die Lichthupe genutzt werden darf: Erlaubt ist sie nur, um außerhalb geschlossener Ortschaften einen Überholvorgang anzukündigen oder vor einer akuten Gefahr zu warnen.

Wer sie anders einsetzt – etwa zum Grüßen, Drängeln oder als vermeintliches Vorfahrtssignal – verstößt gegen die Regeln. Die Vorgaben gelten ausdrücklich für Auto- wie Motorradfahrer und sollten strikt eingehalten werden.

Das falsche Nutzen der Lichthupe kann nicht nur ein Bußgeld einbringen, sondern gefährliche Missverständnisse verursachen. Beispiel Autobahn: Blendet ein Lastwagen beim Einfädeln auf, ist unklar, was gemeint ist. Möglicherweise will der Fahrer warnen – oder signalisieren, dass man vor ihm einfädeln darf. Solche Lichtzeichen sind leicht fehlzuinterpretieren.

Verkehrsexperten raten daher dringend, die Lichthupe mit Vorsicht zu deuten und sich nie allein auf ihr Signal zu verlassen. Denn laut Straßenverkehrsordnung ist sie nur in zwei Fällen erlaubt: als Warnzeichen bei Gefahr und außerhalb geschlossener Ortschaften beim Überholen.

Wer die Lichthupe missbräuchlich einsetzt, muss mit Strafen rechnen. Für unerlaubte Signale drohen in der Regel Verwarnungsgelder zwischen fünf und zehn Euro – zum Beispiel, wenn gegrüßt oder vor Blitzern gewarnt wird. Wird dadurch ein anderer Verkehrsteilnehmer geblendet oder belästigt, können zehn Euro fällig werden.

Wird die Lichthupe jedoch zum Drängeln oder Einschüchtern genutzt, gilt das als Nötigung – mit weitreichenden Folgen: Dann drohen hohe Geldstrafen, bis zu drei Punkte in Flensburg, Fahrverbot bis zu sechs Monaten oder in schweren Fällen sogar ein Führerscheinentzug und Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.

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