Nach Tod der Kessler-Zwillinge

Ex-Minister fordert gesetzliche Regelungen für Sterbehilfe

19.11.2025 – 09:08 UhrLesedauer: 1 Min.

Karl Lauterbach: Der Gesundheitspolitiker hält die jetzige Situation für ethisch nicht vertretbar.

Das Bundesverfassungsgericht hob vor fünf Jahren das Verbot der Suizidhilfe auf. Seitdem fehlen dafür klare Regeln, sagt der Ex-Bundesgesundheitsminister.

Nach dem selbst gewählten Tod der Kessler-Zwillinge Ellen und Alice hat der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) mehr Bürokratie gefordert. „Ich bin der Meinung, dass wir beim assistierten Suizid eine gesetzliche Regelung benötigen“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe). „Die jetzige Situation erlaubt Assistenz beim Suizid, die ethisch nicht vertretbar ist.“

Lauterbach beklagte einen Mangel an Regelungen für den assistierten Suizid. „Heute ist es nicht gesichert, dass Menschen, die diesen Weg gehen, nicht unter psychischen Erkrankungen leiden, die ihre Entscheidungsfähigkeit einschränken“, argumentierte der frühere Bundesminister. „Auch sind kommerzielle Angebote in der Suizidassistenz nicht ausgeschlossen.“

Er selbst sei ein „klarer Befürworter des assistierten Suizids“, sagte Lauterbach. „Aber psychische, uneingeschränkte Entscheidungsfreiheit und die Abwesenheit aller kommerziellen Interessen müssen sichergestellt sein.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der Suizidhilfe aufgehoben. Für die Inanspruchnahme von Sterbehilfe formulierte das Gericht eine Reihe von Vorgaben. Eine klare gesetzliche Regelung gibt es aber nicht.

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