Veröffentlicht am Aktualisiert

Ungarn habe in den zwei Monaten seit dem Amtsantritt von Ministerpräsident Péter Magyar bedeutende Schritte zur Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit unternommen, heißt es in einem am Freitag vorgelegten Bericht der Europäischen Kommission.

Die neue Regierung habe „intensive Reformbemühungen“ eingeleitet und mehrere Gesetzesänderungen bereits vorangetrieben, heißt es in dem Bericht, der die erzielten Fortschritte angesichts der kurzen Zeit seit dem Regierungswechsel als „beeindruckend“ bezeichnet.

„Im Vergleich zum letztjährigen Bericht haben Sie eine sehr radikale Veränderung erlebt. Die Dinge haben sich sehr, sehr schnell in die richtige Richtung bewegt“, sagte ein hochrangiger EU-Beamter gegenüber Euronews.

Eine wichtige Entwicklung war Ungarns jüngste Entscheidung, der Europäischen Staatsanwaltschaft beizutreten, die Finanzkriminalität, die den EU-Haushalt betrifft, in allen Mitgliedstaaten untersucht und strafrechtlich verfolgt.

Der Bericht hebt auch Fortschritte in mehreren Bereichen hervor, darunter Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung, Vermögenserklärungen und die Arbeit der Integritätsbehörde.

Magyar hat auch das „Amt zum Schutz der Souveränität“ aufgelöst, eine unter seinem Vorgänger Viktor Orbán eingerichtete Einrichtung, die auf die persönlichen Daten der Bürger zugreifen konnte, um mutmaßliche ausländische Agenten zu untersuchen und zu sanktionieren. Das Büro war Gegenstand eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens.

„Wir sehen einige sehr positive Trends (…) in den ersten Wochen der Amtszeit der neuen Regierung, es wurde bereits viel getan“, sagte EU-Justizkommissar Michael McGrath während einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts.

„Dinge können sich nicht über Nacht ändern“

Trotz der Reformbemühungen weist die Kommission darauf hin, dass im ungarischen Justizsystem nach wie vor erhebliche Mängel bestehen.

„Die Dinge können sich nicht über Nacht vollständig ändern“, sagte ein hochrangiger EU-Beamter gegenüber Euronews und betonte, dass viele in den Berichten der Vorjahre ausgesprochene Empfehlungen noch berücksichtigt werden müssen.

Ein Beispiel ist das Verfahren zur Ernennung des Generalstaatsanwalts, das der Kommission nach wie vor Anlass zur Sorge gibt, da es in Einzelfällen zu unzulässiger politischer Einflussnahme führen könnte.

Die Kommission bewertet die Leistung der EU-Länder nicht, sondern veröffentlicht eigene Kapitel, in denen die einzelnen Mitgliedstaaten bewertet werden. Zu den verbleibenden Sorgen Ungarns gehören die Funktionsweise der Justiz, Korruptionsrisiken und ungelöste Verstöße gegen EU-Recht.

Auch der Bürgerraum wird im Gutachten weiterhin als „behindert“ eingestuft. Die Komplexität der Registrierungsverfahren in Ungarn bleibt für kleinere Organisationen mit begrenzten Ressourcen eine Herausforderung.

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht könnte in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen, da die Europäische Kommission die Verknüpfung zwischen der Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und der Zuweisung von EU-Mitteln im Rahmen des EU-Haushalts 2028–34 stärken möchte.

Ländern, die diese Standards nicht erfüllen, könnten Zahlungen ausgesetzt werden, obwohl Kommissar McGrath betonte, dass es keinen automatischen Mechanismus geben würde, der allein durch die Ergebnisse des Berichts ausgelöst würde.

Share.
Leave A Reply

Exit mobile version