Äußerung von Kulturstaatsminister untersagt

Weimer erleidet Niederlage vor Gericht

30.04.2026 – 10:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Wolfram Weimer: Er hat eine Niederlage vor Gericht erlitten. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

Im Streit um den Deutschen Buchhandelspreis hat Weimer die Betreiber eines Berliner Buchladens „politische Extremisten“ genannt. Dagegen wehrten sich die Betreiber vor Gericht.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiber des Berliner Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht als „politische Extremisten“ bezeichnen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Damit haben sich die Betreiber des Buchladens zunächst erfolgreich vor Gericht gegen eine Äußerung des Kulturstaatsministers in einem Interview der „Zeit“ gewehrt. Weimer hatte es zuvor abgelehnt, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Gegen den Beschluss des Gerichts kann der Staatsminister Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung, begründete das Gericht. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage.“ Trotz Nachfragen vom Gericht habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.

Hintergrund des Verfahrens ist der Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Läden in Berlin, Bremen und Göttingen von der Liste der Preisträger gestrichen, die eine Jury für die Auszeichnung ausgewählt hatte. Als Grund nannte er „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. Dabei blieb unklar, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Es gab scharfe Kritik aus der Opposition und aus der Kulturbranche.

In einem Interview der „Zeit“ wurde ihm später die Frage gestellt: „Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?“ Weimer antwortete: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

Dagegen zogen die Betreiberinnen der „Zur schwankenden Weltkugel“ mit einem Eilantrag und einer Klage vor Gericht. „Kulturstaatsminister Weimer greift rechtswidrig in Grundrechte ein. Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend“, erklärte ihr Anwalt Jasper Prigge im März. Er beanstandete unter anderem, dass die Äußerung das Persönlichkeitsrecht verletzten.

Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers erklärte damals: „Herr Staatsminister Dr. Weimer hat die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.“ Es müsse Weimer und anderen Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein, diesen Satz zu sagen. „Die angegriffene Äußerung enthält ebenso wie die Fragestellung im Interview keinerlei Bezug zu einer konkreten Person.“

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