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Finanzen

Kürzung durch private Rente und ETF-Erträge – der Unterschied

wochentlich.deBy wochentlich.de13 Januar 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Kürzung durch private Rente und ETF-Erträge – der Unterschied
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Jede Woche beantwortet t-online Fragen zu Rententhemen. Heute: Sollten Witwenrentner eine private Rentenversicherung beitragsfrei stellen und zu ETFs wechseln?

Die eigene Rente lässt sich mit geschickter Planung optimieren – nicht nur, aber vor allem, wenn man Geld übrig hat, das man zur Seite legen kann. So macht es auch eine t-online-Leserin, die 42 Jahre alt ist und bereits eine hohe Hinterbliebenenrente bezieht.

Einen Teil ihres Einkommens zahlt sie in eine private Rentenversicherung ein, um zusätzlich zur gesetzlichen Rente fürs Alter vorzusorgen. Doch sobald ihr die private Rente später ausgezahlt wird, kürzen diese Bezüge ihre Witwenrente. Sie fragt sich daher: „Macht es für junge Menschen wie mich Sinn, die private Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen und stattdessen in einen ETF-Sparplan einzuzahlen?“

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff „Rentenfrage“ an [email protected].

Witwenrente: Einkommen wird angerechnet

Zunächst einmal gilt: Viele Einkünfte werden auf eine Witwen- oder Witwerrente angerechnet, allerdings nicht alle auf dieselbe Weise. „Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen“, heißt es etwa beim Lohnsteuerverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Für unsere Leserin bedeutet das: Auch die Erträge aus einem ETF-Sparplan würden die Witwenrente kürzen, allerdings in geringerem Umfang, als es die private Rente tun würde, da diese bei der Anrechnung wie Lohn behandelt wird, die Kapitalerträge hingegen wie die oben erwähnten Mieteinnahmen.

ETF-Sparplan oft ertragreicher

Ob der Leserin nun mehr von ihrer Hinterbliebenenrente übrig bleibt, wenn sie regelmäßig ETF-Anteile kauft, statt ihre private Rentenversicherung fortzuführen, lässt sich pauschal nicht sagen. Es kommt schließlich darauf an, wie gut sich die verschiedenen Anlageformen entwickeln. So wird vom Ergebnis des ETF-Sparplans prozentual gesehen zwar weniger angerechnet. Sind die Erträge aber deutlich größer als die private Rente der Versicherung, könnte die Witwenrente trotzdem stärker sinken.

Allerdings sollte nicht der absolute Betrag der Witwenrente entscheidend sein, sondern das, was am Ende unterm Strich herauskommt, wenn man alle Einnahmen betrachtet. Und da kann ein Umstieg auf einen ETF-Sparplan durchaus Sinn ergeben. Das gilt insbesondere, wenn es sich bei der privaten Rentenversicherung nicht um eine fondsgebundene Versicherung handelt. Letztere kann durchaus auch in ETFs investieren. Welche Vor- und Nachteile das gegenüber einem reinen ETF-Sparplan bietet, lesen Sie hier.

Finger weg von klassischen Rentenversicherungen

Handelt es sich hingegen um eine private Rentenversicherung, die nicht auf Fonds setzt, fallen die Erträge in der Regel vergleichsweise gering aus. Denn diese „klassischen“ Rentenversicherungen versprechen Ihnen als Versicherten einen festen monatlichen Auszahlungsbetrag.

Um diese garantierte Rente einhalten zu können, investieren die Versicherer maßgeblich in sichere Anlagen, die aber nur geringe Erträge bringen. Hinzu kommen vergleichsweise hohe Kosten, die die Rendite schmälern. Ein Neuabschluss solcher privater Rentenversicherungen lohnt heute in der Regel nicht mehr. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ein ETF-Sparplan hingegen ist günstig und bringt Ihnen auf lange Sicht höhere Erträge. Allerdings sollten Sie darauf achten, auf einen breit gestreuten ETF zu setzen und nur Geld zu investieren, auf das Sie mindestens 15 Jahre verzichten können. So haben Sie genug Zeit, mögliche Krisen am Aktienmarkt auszusitzen. Wie Sie einen ETF-Sparplan ganz einfach selbst aufsetzen, lesen Sie hier.

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