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Finanzen

Krankentagegeld: Einkommensausgleich bei Krankheit

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Dezember 2023Keine Kommentare3 Mins Read
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Krankentagegeld: Einkommensausgleich bei Krankheit
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Sind Sie privat krankenversichert, erhalten Sie kein gesetzliches Krankengeld. Eine Krankentagegeldversicherung kann sich lohnen.

Nur wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Doch: Krankengeld ist nicht mit Krankentagegeld zu verwechseln! Sind sie privat krankenversichert, kann Krankentagegeld einen Einkommensausgleich darstellen. Es wird freilich nur gezahlt, wenn Sie über eine Krankentagegeldversicherung verfügen.

Unterschied zwischen Krankengeld und Krankentagegeld

Sind Sie privat krankenversichert, ist die Krankentagegeldversicherung aber in der Regel enthalten. Sie gewährleistet, dass Ihnen im Krankheitsfall Krankentagegeld gezahlt wird. Krankentagegeld gleicht das Einkommen aus, welches Ihnen bei Krankheit entgeht. Als Versicherter der privaten Krankenversicherung (PKV) erhalten Sie kein Krankengeld.

Nur für gesetzlich Krankenversicherte wird Krankengeld gezahlt. Es gehört zu den Lohnersatzleistungen und kommt dann zum Tragen, wenn die Lohnfortzahlung endet. Anspruch auf Lohnfortzahlung haben Sie aufgrund derselben Krankheit 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres. Ab dem 43. Tag erhalten Sie Krankengeld von der Krankenversicherung.

Wer benötigt eine Krankentagegeldversicherung?

Eine Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbstständige wichtig. Sie können sie bei Ihrer privaten Krankenkasse, aber auch bei einem anderen Anbieter abschließen.

Sind Sie im Angestelltenverhältnis tätig und in der PKV versichert, da Sie über ein hohes Einkommen verfügen, benötigen Sie ebenfalls eine Krankentagegeldversicherung.

Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, können entscheiden, ob sie Krankengeld erhalten möchten. Wer kein Krankengeld vereinbart, zahlt einen ermäßigten Versicherungsbeitrag. Es ist für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige sinnvoller, Krankengeld zu vereinbaren, als eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Als gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen, wenn Ihnen das gesetzliche Krankengeld nicht ausreicht.

Ab wann besteht Anspruch auf Krankentagegeld?

Für Angestellte, die in der PKV versichert sind, besteht ab dem 43. Tag einer Erkrankung Anspruch auf Krankentagegeld. Sie erhalten Krankentagegeld, wenn die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet.

Sind Sie als Selbstständiger in der GKV versichert, können Sie individuell vereinbaren, ab wann Ihnen Krankentagegeld gezahlt werden soll. Das ist schon nach wenigen Tagen möglich, doch ist das mit höheren Prämien verbunden.

Höhe und Dauer der Zahlung von Krankentagegeld

Anders als beim Krankengeld vereinbaren Sie beim Abschluss einer Krankentagegeldversicherung selbst, in welcher Höhe das Krankentagegeld gezahlt werden soll. Gesetzliches Krankengeld beträgt 70 Prozent Ihres Bruttoeinkommens und maximal 90 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Beim Krankentagegeld können Sie einen höheren oder niedrigeren Satz vereinbaren. Das Krankentagegeld kann nicht höher als Ihr Nettoeinkommen sein.

Krankentagegeld und Einkommensteuer

Im Gegensatz zu Krankengeld ist Krankentagegeld keine Lohnersatzleistung und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Krankentagegeld ist kein steuerpflichtiges Einkommen und wird bei der Einkommenssteuer nicht berücksichtigt. Sie können jedoch die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung in der Steuererklärung angeben, um sie steuerlich abzusetzen.

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