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Kommission: Rente erst ab 64 – auch mit Abschlägen
Aktualisiert am 22.06.2026 – 11:35 UhrLesedauer: 2 Min.
Hunderttausende gehen auf eigenen Wunsch schon mit 63 Jahren in den Ruhestand und nehmen dafür kleinere Bezüge in Kauf. Die Rentenkommission empfiehlt Änderungen – ebenso wie bei der Altersteilzeit.
Auch mit Abschlägen soll man nach Vorschlägen der Rentenkommission künftig grundsätzlich erst mit 64 Jahren in Rente gehen können. „Die Kommission empfiehlt, die Altersgrenze für die Rente für langjährig Versicherte zeitnah von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen“, heißt es in der vorläufigen Fassung des Kommissionsberichts, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Hier geht es nicht um die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren – bekannt als „Rente mit 63“ -, sondern um eine Option, die Hunderttausende nutzen: Sie gehen nach mindestens 35 Berufsjahren mit 63 in Rente und nehmen in Kauf, dass ihre Altersbezüge bis zum Lebensende deutlich geringer ausfallen als bei dem für sie gültigen Renteneintrittsalter. Dieses Jahr gilt zum Beispiel für die reguläre Rente ein gesetzliches Eintrittsalter von gut 66 Jahren.
„Zu frühen Rentenbeginn vermeiden“
„Im Jahr 2025 waren über 30 Prozent der Altersrentenzugänge mit Abschlägen belegt“, heißt es zur Erläuterung im Bericht der Rentenkommission. „Darunter entfielen rund 18 Prozent auf die Altersrente für langjährig Versicherte zum frühestmöglichen Renteneintrittsalter mit 63 Jahren.“
Die Begründung für die Anhebung: Weil die gesetzliche Altersgrenze schon nach gültigem Recht von 65 auf 67 Jahre steigt, vergrößere sich der Abstand vor die vorzeitige Rente mit Abschlägen von zwei auf vier Jahre. „Damit erhöhen sich die Abschläge, die für den frühesten Renteneintritt anfallen“, erklären die Experten. Nach dem ersten Schritt einer Anhebung auf 64 soll die Altersgrenze parallel zur Regelaltersgrenze weiter steigen.
„Das soll vermeiden, dass Versicherte einen zu frühen Rentenbeginn zulasten der Höhe ihrer Rente wählen“, heißt es im Bericht. Dies könnte zu geringen Renten und zum vermeidbaren Bezug von Grundsicherungsleistungen führen.“
Kein Blockmodell mehr für Altersteilzeit
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission gravierende Änderungen bei der Altersteilzeit. Die Altersgrenze soll von derzeit 55 auf 58 Jahre angehoben werden. „Altersteilzeit im Blockmodell soll nicht mehr länger möglich sein“, heißt es im Bericht. Blockmodell heißt: Man arbeitet in der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll, bekommt aber nur einen Teil des Gehalts. In der zweiten Hälfte läuft das Gehalt in gleicher Höhe weiter, ohne dass man arbeiten muss.
„Beim Blockmodell handelt es sich faktisch nicht um eine echte Teilzeitbeschäftigung, sondern eine arbeitsrechtlich ermöglichte Form der Frühverrentung, die sich zudem negativ auf die individuellen Rentenanwartschaften auswirkt“, schreiben die Experten. „Zugleich nimmt es die Arbeitgeber aus der Verantwortung, die Beschäftigungsmöglichkeiten älterer Arbeitnehmender zu verbessern und die Arbeitsbedingungen altersgerecht auszugestalten.“
