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Finanzen

Kohls „Wunderkind“ droht jetzt die Festnahme

wochentlich.deBy wochentlich.de5 April 2024Keine Kommentare3 Mins Read
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Kohls „Wunderkind“ droht jetzt die Festnahme
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Einst galt Lars Windhorst als „Wunderkind der deutschen Wirtschaft“. Nun drohen dem umtriebigen Unternehmer jedoch schwere Konsequenzen.

Lars Windhorst steckt in Schwierigkeiten. Diese Nachricht könnte einem bekannt vorkommen, schon oft befand sich der Unternehmer in geschäftlichen Turbulenzen, immer gelang es ihm irgendwie, zurückzukommen und weiterzumachen. Windhorst gilt als unverwüstliches Stehaufmännchen der deutschen Wirtschaftsszene. Doch nun steht der 47-Jährige offenbar vor einer Festnahme.

Wie die „Financial Times“ berichtet, hat das Familienunternehmen des verstorbenen US-Milliardärs Frank McCourt in den Niederlanden eine gerichtliche Anordnung erwirkt, den deutschen Investor festzuhalten. Es geht um ein Springreitgeschäft, das Windhorst in den Niederlanden eingegangen war. Da es dabei zu Unregelmäßigkeiten gekommen sein soll, wurde Windhorst laut dem Bericht zur Offenlegung seiner Vermögenswerte aufgefordert. Dieser Aufforderung soll er nicht nachgekommen sein.

Hintergrund ist ein Deal aus dem Jahr 2020. Damals hatte eine Holding Windhorsts einem Tochterunternehmen der McCourt Global zugesagt, die Hälfte der Anteile an dem Springreitunternehmen Global Champions abzukaufen. Dieser Verpflichtung wollte Windhorst später aber nicht mehr nachkommen und begründete dies mit Zahlungsschwierigkeiten im Zuge der Coronapandemie. Seitdem tobt ein Rechtsstreit zwischen der Tennor Holding und der Sportsparte McCourts.

Werftvertreter protestieren gegen Windhorst

Windhorst hatte erst im vergangenen Jahr für Aufsehen gesorgt, als er seine Anteile am Fußball-Bundesligisten Hertha BSC für 15 Millionen Euro an ein amerikanisches Privat Equity-Unternehmen veräußerte. Bei seinem Einstieg im Jahr 2019 hatte Windhorst noch 374 Millionen Euro für den Einstieg bei Hertha bezahlt.

Auch in Norddeutschland sorgt der 47-jährige Unternehmer derzeit für Negativ-Schlagzeilen. So musste er kürzlich der Landesregierung Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an mehreren Werften Rede und Antwort stehen. Demnach sollen die Gehälter von rund 600 Beschäftigten der Flensburger Schiffbau-Gesellschaft (FSG) und der Nobiskrug Werft zu spät bezahlt worden sein. Zudem sollen vor Ort die Geschäftsführer fehlen und Windhorsts Kommunikation unzureichend gewesen sein. Die Landtagsfraktionen SPD und SSW sowie die Betriebsräte und die IG Metall forderten angesichts der anhaltenden Krise neue Investoren bei den Unternehmen.

Windhorst erlebte in den Neunzigerjahren einen kometenhaften Aufstieg, nachdem er bereits als 16-Jähriger mehrere IT-Firmen gründete und zwei Jahre später auf Einladung des damaligen Kanzlers Helmut Kohl eine Regierungsdelegation in Vietnam begleiten durfte. Von da an galt Windhorst als „deutscher Bill Gates“ („Le Figaro“) und „Kohls Wunderkind“. Es folgten zahlreiche Pleiten, eine Verurteilung wegen Untreue und ein Flugzeugabsturz, den Windhorst 2007 in Kasachstan überlebte.

Bei Einreise droht Windhorst die Festnahme

Windhorst kam jedes Mal wieder zurück. Er arbeite hart daran, zu den wichtigsten Investoren in Deutschland zu zählen, sagte er der „Wirtschaftswoche“ einmal. Geschafft habe er das jedoch bislang nicht. Und derzeit sieht es nicht so aus, als könne dieser Wunsch Wirklichkeit werden. Der Rechtsstreit in den Niederlanden wirft nun erneut einen Schatten auf das Image des Unternehmers.

Im März hatte ein Amsterdamer Bezirksgericht eine Anhörung in der Auseinandersetzung zwischen dem Tochterunternehmen des US-Milliardärs McCourt und Windhorsts Tennor Holding anberaumt. Weil Windhorsts Firma jedoch erst 20 Minuten vor Beginn des Termins eine Auflistung seiner Vermögenswerte übermittelte, vermutete der zuständige Richter „taktische Gründe“ hinter dem Vorgehen. Laut „Financial Times“ nennt er das Verhalten Windhorsts „komplett unglaubwürdig“.

Die physische Zwangsmaßnahme, die der Amsterdamer Richter nun anordnete, sieht vor, dass Windhorst bei einer Einreise in die Niederlande festgenommen werden darf. Diese Anordnung hat zunächst für ein Jahr Gültigkeit. Ein internationaler Haftbefehl gegen den Deutschen liegt jedoch nicht vor.

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