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Politik

«Königreich Deutschland»: Anklage gegen mutmaßliche Anführer

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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«Königreich Deutschland»: Anklage gegen mutmaßliche Anführer
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Bundesanwaltschaft

„Königreich Deutschland“: Anklage gegen mutmaßliche Anführer

Aktualisiert am 22.07.2026 – 12:06 UhrLesedauer: 3 Min.

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Im Mai wurde das „Königreich Deutschland“ verboten. (Archivbild) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

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„Königreich Deutschland“ galt als bundesweit größte sogenannte Reichsbürger-Gruppierung. Seit Mai 2025 ist sie verboten. Die Bundesanwaltschaft will vier mutmaßliche Rädelsführer vor Gericht sehen.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen vier mutmaßliche Köpfe der „Reichsbürger“-Gruppe „Königreich Deutschland“ (KRD) erhoben. Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft ihnen vor, sich als Rädelsführer in einer kriminellen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben. Dem Gründer Peter Fitzek werden zudem unter anderem der Betrieb eines unerlaubten Versicherungsgeschäfts und zahlreiche Fälle von Steuerhinterziehung zur Last gelegt. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf muss nun entscheiden, ob er die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommt.

Am 13. Mai 2025 hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die zu der Zeit größte Gruppierung sogenannter Reichsbürger und Selbstverwalter verboten. Nach eigenen Angaben hatte das KRD damals 6.000 Anhänger, die Sicherheitsbehörden gingen allerdings eher von 1.000 Anhängern aus. Am selben Tag ließ die Bundesanwaltschaft bundesweit Gebäude durchsuchen und die vier mutmaßlichen Rädelsführer in Rheinland-Pfalz, Sachsen und Brandenburg festnehmen. Sie sind seitdem in Untersuchungshaft.

Fitzek: Vom Koch zum „obersten Souverän“

Nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz wurde das KRD 2012 in Wittenberg in Sachsen-Anhalt gegründet. Der Verein sah sich demnach als eigener Staat mit einer eigenen Verfassung, Währung und Ausweisdokumenten und war von einem Personenkult um seinen „obersten Souverän“ Peter Fitzek geprägt. Ziel sei es gewesen, „die gültige Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland außer Kraft zu setzen und durch ein eigenes System zu ersetzen“.

Verbot Reichsbürger-Gruppe - GeraVergrößern des Bildes
In mehreren Bundesländern fanden Durchsuchungen statt. (Archivbild) (Quelle: Bodo Schackow/dpa/dpa-bilder)

Bis zur Bildung eines in der KRD-„Verfassung“ vorgesehenen „Staatsrates“ und zur Wahl eines ersten Königs sollte der in Halle (Saale) geborene Gründer Fitzek treuhänderisch alle Aufgaben übernehmen. Als „oberster Souverän“ hatte der gelernte Koch laut Bundesanwaltschaft „die Kontrolle und Entscheidungsgewalt in allen wesentlichen Bereichen“ und bestimmte so etwa die ideologische Ausrichtung. Zu den Mitbeschuldigten zählen seine zwei mutmaßlichen Stellvertreter und ein Mann, der für die Finanzen zuständig gewesen sein soll.

Zehn Millionen Euro Einnahmen

Das „Königreich“ finanzierte sich nach Angaben der Behörden vor allem über verbotene Bank- und Einlagengeschäfte sowie über Spenden, Geschenke und Einnahmen von Seminaren. Zwischen 2020 und 2025 nahm die Vereinigung laut Bundesanwaltschaft Gelder in Höhe von rund zehn Millionen Euro ein.

Unternehmen seien mit dem Versprechen angeworben worden, ihre Waren und Dienstleistungen steuer- und abgabenfrei vertreiben zu können. Auf Umsätze der KRD-eigenen Betriebe wurden demnach keine Steuern gezahlt, für die Mitarbeiter wurden weder Lohnsteuern noch Sozialversicherungsbeiträge abgegeben. So seien mehr als zwei Millionen Euro hinterzogen worden.

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