In 147 Fällen polizeibekannt

Asylbewerber verschwindet kurz vor Prozess aus dem Amtsgericht


07.05.2026 – 13:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Hinter verschlossenen Türen wird über das Verfahren von Josip K. gesprochen: Am Ende erhält er in Abwesenheit einen Strafbefehl.

Hinter verschlossenen Türen wird über das Verfahren von Josip K. gesprochen: Am Ende erhält er in Abwesenheit einen Strafbefehl. (Quelle: Sebastian Hahn)

Seit mehr als 15 Jahren taucht Josip K. in den Akten der Polizei auf. Dabei sollte er ursprünglich schon 2003 wieder abgeschoben werden.

Eigentlich sind die Vorwürfe für einen Gerichtsprozess nicht schwerwiegend, die Umstände machen das Verfahren um den 42 Jahre alten Josip K. (Name geändert) und die sogenannte Kölner Abschiebeaffäre aber interessant. Der Asylbewerber sollte eigentlich bereits im Jahr 2003 nach einem abgelehnten Asylantrag abgeschoben werden, hält sich allerdings immer noch in Köln auf – und wurde bereits mehrfach vor Gericht verurteilt.

Der Fall ist so prominent, dass sich selbst das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration mit ihm befasst. In mehreren Schreiben bestätigen die Verantwortlichen: Josip K. ist in 147 Fällen seit 2010 polizeilich in Erscheinung getreten, davon alleine 80 Verdachtsfälle wegen Diebstahls und 41 Verdachtsfälle wegen gewerbsmäßigem Bandendiebstahl. In acht Fällen sei es demnach zu einer Verurteilung gekommen, in sieben davon erhielt er eine Geldstrafe.

Am Donnerstag (7. Mai) sollte der 42-Jährige erneut vor dem Kölner Amtsgericht erscheinen. Ihm wird erneut gewerbsmäßiger Betrug in drei Fällen vorgeworfen. Im Jahr 2024 soll er in einem Drogeriemarkt zunächst versucht haben, mehrere Gutscheinkarten im Wert von 1750 Euro zu kaufen. Als diese über die Kasse gezogen wurden und der Gutscheincode dabei aktiviert wurde, soll ein noch unbekannter Dritter das Guthaben eingelöst haben.

Josip K. soll im Anschluss vorgegeben haben, kein Geld bei sich zu haben. Der Kauf wurde daraufhin abgebrochen, die Gutscheincodes waren zu diesem Zeitpunkt allerdings laut Anklage bereits eingelöst.

Als der Angeklagte auf Medienvertreter und Fotografen traf, beschwerte er sich, es kam zu einer unübersichtlichen Situation. Sicherheitsmitarbeiter des Land- und Amtsgerichts mussten hinzugerufen werden, um die Situation zu entschärfen. Anschließend wartete Josip K. auf seinen Pflichtverteidiger André Birkner.

Dieser war ebenfalls nicht begeistert von den wartenden Medienvertretern und bat noch vor Prozessbeginn um ein Rechtsgespräch, bei dem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde. Im Anschluss wird es kurios: Josip K. verschwand wieder aus dem Gerichtsgebäude. Weil er damit offiziell nie den Gerichtssaal betreten hatte, gilt er als nicht anwesend. Das Gericht verhängte einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Josip K. verpasste damit auch die Chance, sich vor Gericht zu äußern.

Die Vielzahl an polizeibekannten Verdachtsfällen hatte im Vorfeld des Prozesses Aufmerksamkeit erregt. Bis zu einer Verurteilung gilt für die bislang noch nicht verhandelten Fälle die Unschuldsvermutung.

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