Nach Differenzen in der Koalition
Einigung beim Heizungsgesetz: Kostenbremse für Mieter vereinbart
Aktualisiert am 30.04.2026 – 06:30 UhrLesedauer: 3 Min.
Ende Februar hatte sich die Koalition grundsätzlich geeinigt, zentrale Regelungen des umstrittenen Heizungsgesetzes zu kippen. Es gab aber noch Hürden.
Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des „Heizungsgesetzes“ auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten. Damit scheint der Weg frei zu sein, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald vom Kabinett beschlossen wird.
Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Umstritten waren aber vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten.
Nun einigten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) auf Regelungen. „Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.“ Diese Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten. „Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen.“ Vermieter sollten sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen.
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“ Dieser Ausgleich sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien gelungen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen notwendigem Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieter – sollten sich Eigentümer erneut für eine Heizung entscheiden, die mit Öl oder Gas betrieben wird. „Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt.“
Die von der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden. Zentrale und umstrittene Vorgaben des „Heizungsgesetzes“ Habecks sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
