Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Zentralbanken stehen wegen Zinssenkungen vor einem neuen Glaubwürdigkeitstest

9 Juli 2026

Boeing 767 meldet Probleme über Köln – lauter Knall an Bord

9 Juli 2026

Bundespolizei-Bilanz: Weniger Straftaten – mehr Gewalt

9 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Politik»Kindergeld ohne Antrag im Bundestag
Politik

Kindergeld ohne Antrag im Bundestag

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Kindergeld ohne Antrag im Bundestag
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Familien

Kindergeld ohne Antrag im Bundestag – darum geht es

Aktualisiert am 09.07.2026 – 04:30 UhrLesedauer: 3 Min.

Vergrößern des Bildes

In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden – ohne Antrag, also ohne Papierkram. (Symbolbild) (Quelle: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Die Bundesregierung will Bürokratie abbauen. Dazu zählt auch eine Maßnahme, von der viele Eltern profitieren sollen.

Es soll ein „echter Servicegewinn“ für hunderttausende Eltern werden. Das verspricht die Bundesregierung. In mehreren Stufen soll das Kindergeld künftig „proaktiv“ ausbezahlt werden – ohne Antrag, also ohne Papierkram. Gerade in einer sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung solle es eine spürbare Entlastung für Familien geben, heißt es im Gesetzentwurf, den der Bundestag heute verabschieden soll. Außerdem soll die Digitalisierung der staatlichen Verwaltung vorangebracht werden. Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstagmittag über einen Gesetzentwurf ab. Auch der Bundesrat muss zustimmen.

Wer bekommt wie viel Kindergeld?

Rund 55 Milliarden Euro Kindergeld hat die Familienkasse im vergangenen Jahr ausgezahlt, für 17,57 Millionen Kinder. Generellen Anspruch haben alle Eltern, die in Deutschland steuerpflichtig sind und ein Kind unter 18 Jahren haben, das hier oder in einem anderen EU-Land lebt. Sonderregeln gibt es für Kinder in Ausbildung.

Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen aktuell 259 Euro pro Monat und Kind. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt. In drei von vier Fällen wird es nach Angaben des Finanzministeriums auf das Konto der Mutter überwiesen.

Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, das Kindergeld zu erhöhen. Es soll voraussichtlich in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 steigen, wie es in einem Papier des Finanzministeriums zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses vor kurzem hieß.

Was muss man bisher tun – und warum soll sich das ändern?

Bisher funktioniert das so: Wer ein Kind bekommt, meldet es beim Standesamt an, teils übernehmen das auch die Krankenhäuser für die frischen Eltern. Damit bekommt das Kind eine Steuer-ID, die man für den Antrag auf Kindergeld bei den Familienkassen braucht. Das Formular kann man schriftlich einreichen oder elektronisch. Aktuell wird Kindergeld nur auf Antrag gezahlt.

Kritiker des bisherigen Systems meinen, für viele Familien sei das gerade kurz nach einer Geburt zu aufwendig. In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf. Außerdem seien die Formulare so kompliziert, dass viele Anträge zu spät gestellt würden. Es könne, so argumentieren sie, sowohl Behörden als auch Familien vieles erleichtern, wenn das Kindergeld automatisch ausgezahlt würde. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission hatte empfohlen, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. „So sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Aufwand“, hieß es.

Wie soll es künftig funktionieren?

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, soll das Standesamt künftig wie bisher das Bundeszentralamt für Steuern informieren – und dieses dann selbstständig die Familienkasse. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können das ändern lassen. Die Kontoverbindung kann man jetzt schon beispielsweise über das Steuerportal Elster melden.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Bundespolizei-Bilanz: Weniger Straftaten – mehr Gewalt

9 Juli 2026

Was eine AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt ändern könnte

9 Juli 2026

Viele Lehrer in Teilzeit – Jeder Dritte 50 Jahre oder älter

9 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Boeing 767 meldet Probleme über Köln – lauter Knall an Bord

9 Juli 2026

Bundespolizei-Bilanz: Weniger Straftaten – mehr Gewalt

9 Juli 2026

Der Ex-BVB-Profi ist nicht mehr Trainer von Unterhaching

9 Juli 2026

Neuauflage der Western-Serie ab heute bei Netflix

9 Juli 2026

Neueste Beiträge

Polizist soll zwei Frauen vergewaltigt haben

9 Juli 2026

Französische Aufsichtsbehörde ordnet an, dass Meta nach Ablauf der Urheberrechtsvereinbarungen die Zahlungsverhandlungen wieder aufnimmt

9 Juli 2026

Carmen und Robert Geiss verraten erste TV-Gage der Geissens

9 Juli 2026

Recent Posts

  • Zentralbanken stehen wegen Zinssenkungen vor einem neuen Glaubwürdigkeitstest
  • Boeing 767 meldet Probleme über Köln – lauter Knall an Bord
  • Bundespolizei-Bilanz: Weniger Straftaten – mehr Gewalt
  • Der Ex-BVB-Profi ist nicht mehr Trainer von Unterhaching
  • Neuauflage der Western-Serie ab heute bei Netflix

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.