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Kiffen in Frankfurt: Neue „Bubatzkarte“ weist den Weg

wochentlich.deBy wochentlich.de3 April 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Kiffen in Frankfurt: Neue „Bubatzkarte“ weist den Weg
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Die neue „Bubatzkarte“ für Cannabis-Konsumenten in Frankfurt zeigt, wo gekifft werden darf – und wo nicht. Wie zuverlässig diese Karte ist, sei jedoch dahin gestellt.

Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legalisiert. Allerdings sind einige spezielle Regelungen für verschiedene Gebiete der Städte zu beachten. Vor allem in Frankfurt kann es schnell unübersichtlich werden. Doch eine kürzlich erstellte Karte, auch bekannt als die „Bubatzkarte“, weist den Weg.

Die „Bubatzkarte“ wurde von Cannabis-Liebhabern erstellt, um einen Überblick darüber zu geben, wo in Frankfurt das Kiffen erlaubt ist und wo man die Tüte besser in der Tasche lassen sollte. Die Karte basiert auf Material von OpenStreetMap und enthält frei nutzbare Geodaten. Die Informationen können jedoch unvollständig oder fehlerhaft sein.

Frankfurt: An diesen Orten ist das Kiffen erlaubt

Bereiche, in denen das Kiffen nach wie vor verboten ist, sind auf der Karte rot markiert. So bleibt der Konsum etwa am Untermainkai rund um die Untermainbrücke verboten. Auf der gegenüberliegenden Mainseite ist es hingegen erlaubt. Auch am Untermainkai Richtung Holbeinsteig sowie zwischen Alter Brücke und Ignatz-Bubis-Brücke darf geraucht werden. In der Altstadt, im Bahnhofsviertel und an der Konstablerwache gibt es ebenfalls wenig bis keine roten Zonen, die Konsumenten vom Cannabis-Genuss abhalten könnten.

Auch in diesen Teilen Frankfurts darf nicht gekifft werden

Auch gibt es strenge Regeln bezüglich des Konsums nahe Schulen, Kitas und Spielplätzen sowie öffentlichen Sportstätten. In einem Radius von 100 Metern („Sichtweite“) rund um diese Orte ist der Cannabis-Konsum verboten.

Des Weiteren gilt ein Verbot des Konsums in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr sowie im Bereich sogenannter Cannabis Social Clubs und deren Sichtweite. Diese Einschränkungen dienen vor allem dem Jugendschutz.

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