KI-Training mit alten Büchern

Buchhandel sieht massiven Urheberrechtsverstoß

Aktualisiert am 14.07.2026 – 06:54 UhrLesedauer: 2 Min.

Der kleine Drache Kokosuss (Archivbild): Der Verlag Penguin Random House mit Sitz in München klagt gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen. (Quelle: imago)

KI-Firmen kaufen massenhaft Bücher aus Antiquariaten – angeblich, um KI-Modelle zu trainieren. Der Börsenverein spricht von einem klaren Verstoß.

Der Buchhandel ist in Aufruhr: KI-Firmen kaufen offenbar massenhaft gedruckte Bücher aus Antiquariaten – mutmaßlich, um damit ihre Sprachmodelle zu trainieren. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sieht darin einen möglichen Rechtsbruch im großen Stil, betroffen ist auch ein Antiquar in München.

„Es sieht nach einem weiteren Beispiel dafür aus, dass KI-Konzerne massenhaft urheberrechtlich geschützte Werke zum Training ihrer Sprachmodelle nutzen“, sagt Verbandssprecher Thomas Koch dem „Münchner Merkur“ – ohne Einwilligung und ohne Vergütung. „Das ist in unseren Augen ein klarer und massiver Verstoß gegen das Urheberrecht.“ Über das genaue Ausmaß könne der Verband allerdings nichts sagen.

Rechtlich ist die Lage komplex

Wie das mutmaßliche Vorgehen abläuft, schildert der Schweizer Sender SRF: Demnach kauft ein kanadisches Unternehmen gezielt vergriffene Bücher aus Antiquariaten – mutmaßlich, um sie als Rohdaten für Sprachmodelle zu nutzen. Der Hintergrund: Frei zugängliche Texte im Netz seien für das KI-Training weitgehend ausgeschöpft. Gefragt seien deshalb vor allem alte Fachbücher etwa aus Regionalgeschichte sowie den Sprach-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Nach dem Einscannen würden die Bände laut SRF mutmaßlich vernichtet – ein Vorgehen, mit dem sich das Unternehmen offenbar auf das im US-Recht gebräuchliche Fair-Use-Prinzip berufen wolle.

In den USA erlaubt das Fair-Use-Prinzip, urheberrechtlich geschütztes Material auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zu verwenden – vorausgesetzt, die Nutzung dient bestimmten Zwecken wie Kritik, Berichterstattung, Bildung oder Parodie und schmälert die wirtschaftlichen Interessen am Original nicht in unzulässiger Weise. Das Unternehmen weist die Vorwürfe laut SRF kategorisch zurück und verweist auf ein reguläres Recycling- und Handelsmodell.

Rechtlich ist die Lage komplex. In Deutschland sei das Einscannen der Bücher nicht zulässig, betont Koch. Ob es in den USA generell erlaubt sei, sei aus Sicht des Verbands noch nicht eindeutig geklärt. Zwar hätten Richter im vergangenen Jahr im Sinne des KI-Konzerns Anthropic geurteilt, dass eine angemessene Verwendung vorliege, wenn mit legal gekauften Büchern KI trainiert werde. „Das muss aber halt nicht zwingend jedes Gericht so sehen“, so Koch. Nachweisen ließen sich solche Verstöße bislang nur schwer, weil es keine Transparenzpflichten zur Quellennennung beim KI-Input gebe.

Die Branche ist bereits alarmiert

Dass die Rechtsfrage längst die Gerichte beschäftigt, zeigt eine Klage aus München: Als erster deutscher Verlag klagt die Penguin Random House Verlagsgruppe mit Sitz in der bayerischen Landeshauptstadt gegen OpenAI wegen Urheberrechtsverletzungen – bei der Kinderbuchreihe „Der kleine Drache Kokosnuss“.

Auch der Münchner Antiquar Bernhard Kitzinger bekam die Bestellwelle zu spüren. Über Wochen habe eine kanadische Firma rund 100 Bücher bei ihm geordert, Fachliteratur ab 1970 zu Preisen um die zehn Euro – eigentlich Ladenhüter. „So etwas habe ich noch nie erlebt“, sagt er dem „Merkur“. In Internetforen erfuhr er, dass es Kollegen ähnlich ergangen ist: „Wir sind alarmiert!“ Ihm ist unwohl bei dem Gedanken, was daraus folgen kann: Wenn KI-Unternehmen am Ende die Einzigen sind, die das Wissen aus den aufgekauften Büchern besitzen, dann entscheiden sie auch darüber, wer Zugang dazu hat – oder könnten die Inhalte im schlimmsten Fall einfach verändern.

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