Schnell handeln, bevor es teuer wird: Was Sie tun müssen, wenn Sie den Führerschein verloren haben, und wie ein vorläufiger Führerschein Ihnen in dieser Zeit weiterhilft.
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, sollten Sie schnell handeln. Oft ist kurzfristig ein Ersatz nötig. Alles über den vorläufigen Führerschein und was Sie tun müssen, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, erfahren Sie hier.
Darf ich mit dem vorläufigen Führerschein sofort wieder fahren?
Wenn Sie Ihren Führerschein nicht mehr finden oder er Ihnen gestohlen wurde, sollten Sie zunächst einen neuen Führerschein beantragen. In der Zwischenzeit kann Ihnen ein vorläufiger Führerschein weiterhelfen. Warum das?
Ganz einfach: Bei einer Verkehrskontrolle müssen Sie immer einen gültigen Führerschein vorzeigen können. Können Sie das nicht, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen ein Verwarnungsgeld von zehn Euro zahlen.
Da es etwa sechs Wochen dauert, bis Ihr neuer Führerschein ausgestellt ist, dürfen Sie in dieser Zeit nicht ans Steuer – für viele Autofahrer ein großes Problem. Deshalb können Sie einen Nachweis über Ihre Fahrerlaubnis beantragen. Diesen sogenannten vorläufigen Führerschein stellt die Zulassungsstelle aus.
Was kostet der Ersatzführerschein?
Die Kosten für den vorläufigen Führerschein unterscheiden sich je nach Bundesland, Region oder Stadt. Im Durchschnitt liegen sie bei etwa zehn Euro.
Den vorläufigen Führerschein beantragen Sie persönlich bei Ihrer Zulassungsstelle. Online ist das nach wie vor nur in wenigen Orten möglich. Was dazu wichtig ist, erfahren Sie hier. Immerhin können Sie oftmals über das Serviceportal Ihrer Heimatstadt einen Termin buchen. Sie benötigen einen gültigen Personalausweis und ein aktuelles Passfoto. Bei einem gestohlenen Führerschein müssen Sie eine Diebstahlsanzeige vorzeigen, bei einem verlorenen Führerschein eine eidesstattliche Erklärung, dass Sie den Führerschein wirklich verloren haben.
Ganz gleich, wie alt Ihr Führerschein war: Sollten Sie seit dem letzten Führerscheinantrag umgezogen sein, müssen Sie den Antrag bei einer anderen Behörde stellen. Sie brauchen dann eine Kopie der Karteikarte von der Behörde, die Ihren ursprünglichen Führerschein ausstellte. Diese Kopie beantragen Sie bei der entsprechenden Zulassungsstelle.
Wie lange gilt der vorläufige Führerschein?
Der vorläufige Führerschein ist natürlich keine Dauerlösung, sondern nur ein vorübergehender Ersatz für Ihren verlorenen Führerschein. Er verliert seine Gültigkeit, sobald Sie Ihren Führerschein wiederfinden oder einen Ersatz erhalten. In der Regel ist sie auf drei Monate befristet. Nach Ablauf der Frist verliert er automatisch seine Gültigkeit. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Was gilt im Ausland?
Die vorläufige Bescheinigung gilt nur in Deutschland. Im Ausland erkennt man sie in der Regel nicht an. Deshalb kann es bei einer Verkehrskontrolle zu Problemen kommen.
Zeigen Sie einen Diebstahl zunächst bei der Polizei an. Die polizeiliche Diebstahlsanzeige sollten Sie anschließend immer dabei haben. Manchmal drückt die Polizei dann bei Kontrollen ein Auge zu.
Was gilt bei Auflagen und Beschränkungen?
Wenn sich Auflagen oder Beschränkungen ändern (z. B. wenn Sie neuerdings eine Brille tragen), müssen Sie Ihren Führerschein ebenfalls vorübergehend abgeben, denn die neue Auflage kommt in den Führerschein. Auch in diesem Fall können Sie eine vorläufige Bescheinigung beantragen.
Wie beantrage ich einen neuen Führerschein?
Um einen neuen Führerschein zu beantragen, benötigen Sie einige Unterlagen. Dazu gehören:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den verlorenen Führerschein ausgestellt hat (wenn es nicht die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes ist)
Der neue Führerschein kostet etwa 40 Euro. Wichtig: Wenn Ihr verlorener oder gestohlener Führerschein bereits ein EU-Kartenführerschein war, benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. Nach einem Diebstahl müssen Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei erstatten, bei Diebstahl im Ausland muss die Anzeige übersetzt werden.