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Politik

Kartellamtschef dämpft Hoffnung auf sofortigen Effekt

wochentlich.deBy wochentlich.de25 April 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Kartellamtschef dämpft Hoffnung auf sofortigen Effekt
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Tankrabatt ab 1. Mai

Warum der sofortige Preissturz an der Zapfsäule ausbleiben könnte

Aktualisiert am 24.04.2026 – 12:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Preistafel an einer Aral Tankstelle (Archivbild): Bundestag und Bundesrat haben einem Tankrabatt zugestimmt. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/imago)

Benzin und Diesel sollen ab 1. Mai günstiger werden – sofern Mineralölkonzerne den Tankrabatt weitergeben. Jetzt erklärt Kartellamtschef Mundt, dass die Preise erst später fallen könnten.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, geht davon aus, dass die Mineralölkonzerne den Tankrabatt an die Verbraucher weitergeben. Wenn sie es nicht tun, könne das Kartellamt aber auch nicht sofort gegen sie vorgehen, sagte Mundt am Freitag dem Sender RBB. Kartellrechtliche Überprüfungen werde es erst im Nachhinein geben.

Aber „in dem Moment der Steuersenkung können wir nicht eingreifen“, sagte der Kartellamtschef. Die Absenkung sei nicht verpflichtend. Im Nachhinein könne das Kartellamt nachprüfen, ob die Preise an den Tankstellen gerechtfertigt waren. „Aber am 1. Mai selbst oder am 2. oder 3. Mai werden wir sicherlich nicht ad hoc eingreifen können.“

Politiker hatten bereits kartellrechtliches Vorgehen gegen die Mineralölkonzerne gefordert, sollte der Tankrabatt nicht zu niedrigeren Spritpreisen führen. „Da muss mit voller Härte durchgegriffen werden“, sagte etwa Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) am Freitag den Sendern RTL und n-tv.

Die Branche selbst hatte allerdings bereits gewarnt, dass die Ausgestaltung der Steuersenkung zumindest in den ersten Tagen zu Problemen führen könnte, besonders weil der 1. Mai ein Feiertag vor einem Wochenende ist. An den ersten drei Tagen im Monat seien dadurch die Liefermöglichkeiten stark eingeschränkt, erklärte der Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler. Würden die Händler zuvor ihre Tanks füllen, würden sie dafür den alten Steuersatz zahlen, den sie beim Verkauf nicht wieder einnehmen würden – es sei denn, sie geben an den ersten Tagen die Steuersenkungen nicht an die Kunden weiter.

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