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Panorama

Kantinen-Pächterin siegt gegen „Nius“ vor Gericht: Lügen um Fastenbrechen

wochentlich.deBy wochentlich.de25 April 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Kantinen-Pächterin siegt gegen „Nius“ vor Gericht: Lügen um Fastenbrechen
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„Nius“ hatte den vermeintlichen Skandal daran aufgehängt, dass die Kantinenbetreiberin die Eröffnung des Büfetts in der Einladung auf die Zeit des Sonnenuntergangs um 18.28 Uhr gelegt hatte. Zu der Zeit feiern Muslime auch das Fastenbrechen – und mögliche Muslime unter den Mitarbeitern hatten damit nicht das Dilemma, den Kollegen erst einmal beim Essen zuschauen zu müssen.

Religiöse Praktiken gab es in der Kantine nicht, Getränke sofort ab Einlass, und Aksünger ist auch selbst keine Muslimin. Die Kantine war auch nicht für jedermann offen, wie „Nius“ nach Feststellung des Gerichts ohne Prüfung behauptet hatte. Die Verbindung zum Fastenbrechen nutzte Aksünger aber für Marketing auf Instagram: Ihr Cateringservice warb zugleich auch um Muslime, die Büfetts zum Fastenbrechen ordern konnten.

Die Fotos auf Instagram von der Kantineneröffnung nutzte „Nius“ für seinen Artikel. Nach dem Nutzungsrecht hatte die Redaktion bei der Pächterin ebenso wenig gefragt wie nach einer Stellungnahme zum Aufreger-Text. Mit der Entscheidung des Gerichts, gegen die „Nius“ noch vorgehen kann, hat das Krawallportal doppelt verloren: Die Passagen im Text sind nicht zulässig, die Verwendung der Fotos ist es auch nicht. Verstößt „Nius“ dagegen, drohen bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.

Andere Kosten kommen auf das Portal aber jetzt bereits zu, wenn die Entscheidung rechtskräftig wird: Gerichtskosten, Anwaltskosten beider Seiten. Auch Schadensersatz für die Nutzung der Fotos macht die Pächterin geltend. „Einige Tausend Euro zahlen zu müssen, spielt für das Portal angesichts des schwerreichen Geldgebers aber wohl keine Rolle“, sagt Selvi Aksünger. Frank Gotthardt, Gründer des Praxissoftware-Unternehmens Compugroup/CMG, fängt bereits hohe Millionenverluste des Portals auf. „Aber so eine Entscheidung ist ein Nadelstich.“ Das sei ihr auch wichtig gewesen. „Und wenn jeder, der mit ‚Nius‘ solche Erfahrungen machen muss, die gerichtlichen Möglichkeiten nutzt, dann sind das viele kleine Nadelstiche.“

In der Kantine der Agentur für Arbeit ist die Gastronomin sehr gerne. Zwar muss die Einladung im Intranet aus dem Kreis der Beschäftigten an „Nius“ gelangt sein. „Aber die Leute dort sind sehr nett, und viele haben uns gesagt, dass die Hetze ihnen leidtut.“

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