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Finanzen

Kälte am Arbeitsplatz: Welche Temperaturen sind zulässig?

wochentlich.deBy wochentlich.de6 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Kälte am Arbeitsplatz: Welche Temperaturen sind zulässig?
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Staat macht Vorgaben

Mindesttemperatur am Arbeitsplatz: So kalt darf es sein


Aktualisiert am 06.10.2025 – 12:28 UhrLesedauer: 1 Min.

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Mit Jacke im Büro: Die Arbeitsstättenverordnung schreibt vor, welche Temperatur am Arbeitsplatz zumutbar ist. (Quelle: Liubomyr Vorona/getty-images-bilder)

Wie warm ein Raum sein muss, um darin arbeiten zu können, bestimmen die Technischen Regeln für Arbeitsstätten. Was zumutbar ist und was nicht.

Über die richtige Wohlfühltemperatur am Arbeitsplatz gehen die Meinungen unter Kollegen oft auseinander. Beliebig weit nach unten darf die Raumtemperatur aber nicht fallen – auch nicht aus Energiespargründen oder wenn die Heizung ausfällt. Wir erklären, wie kalt es am Arbeitsplatz sein darf, für welche Räume besondere Regeln gelten und wozu Ihr Chef bei Kälte verpflichtet ist.

Das kommt darauf an, wie körperlich anstrengend Ihre Tätigkeit ist und ob Sie dabei sitzen, stehen oder gehen. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schreibt für Arbeitsräume „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen“ vor. Was das konkret bedeutet, lässt sich den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) entnehmen: Sie geben zwischen 12 und 20 Grad Celsius als Mindestwerte für die Lufttemperatur vor.

Diese Mindesttemperaturen gelten je nach Schwere der Tätigkeit:

Sonderregeln gibt es für Pausen-, Bereitschafts-, Liege-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume. Dort müssen mindestens 21 Grad herrschen, wenn sie genutzt werden. In Waschräumen, in denen Duschen oder Badewannen installiert sind, muss die Lufttemperatur mindestens 24 Grad betragen.

Fallen die Temperaturen am Arbeitsplatz unter die vorgeschriebenen Mindestgrenzen, müssen Unternehmen Gegenmaßnahmen ergreifen. Angestellte dürfen aber nicht eigenmächtig die Arbeit verweigern. Zunächst sollten Sie das Gespräch mit dem Chef, der Personalabteilung oder dem Betriebsrat suchen und um Abhilfe bitten.

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